Überblick:Die Kostenerstattung für lokalisierte Zytostatika-Behandlungen in Gestalt von Chemoembolisationen bzw. -perfusionen durch die Gesetzliche Krankenversicherung ist ein umstrittenes Thema: Da die vergleichsweise neue Behandlungsmethode (noch) keinen Eingang in den Leistungskatalog
Nach ausgeheilten Depressionen verbleiben nicht selten aufgrund individueller Persönlichkeitsakzentuierungen bestimmte Leistungsdefizite, welche die Betroffenen an der (Wieder-)Ausübung von „Hochleistungsberufen“ – etwa als Top-Manager etc. – hindern. Private Berufsunfähigkeitsversicherer verweigern
„Die Therapiefreiheit und ihre Grenzen“ (Dr. Frank Breitkreutz am 07. November 2020 in Meerane) Der Vortrag von Dr. Breitkreutz behandelt die in der Praxis wichtigsten rechtlichen Aspekte der heilberuflichen Tätigkeit,
Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz auf der Jahrestagung der Arbeitsgemeinsachaft Radiopharmazie und Radiochemie vom 17. September 2020 bis 19. September 2020 in Wittenberg In der Diagnostik und Behandlung von chronischen
Das 30minütige Web-Seminar von Dr. Breitkreutz mit anschließender Fragerunde erklärt die rechtliche Seite von biologischen/komplementären/integrativmedizinischen (Krebs-)Therapien. Behandelt werden vor allem folgende Fragen: Therapiefreiheit und Selbstbestimmungsrecht:Bin ich zur „Leitlinienmedizin“ verpflichtet?
Sachverhalt:Bei dem 26-Jährigen gesetzlich versicherten Mandanten bestand aufgrund diverser seit Kindheitstagen erinnerlichen Zeckenstiche, anschließend aufgetretenen Erythema migrans („Wanderröte“) und einschlägiger klinischer Symptomatik der dringende Verdacht einer nicht hinreichend therapierten bzw. ausgeheilten
Die erlaubnisfreie Herstellung und Anwendung patientenindividualisierter Arzneimittel ist insbesondere im Rahmen nuklearmedizinischer Anwendungen von großer Bedeutung für die Patientenversorgung. Nichtsdestotrotz besteht bzgl. der Interpretation der Rechtsvorschriften eine große Rechtsunsicherheit v.
In dem vom arzneimittelrechtlich führenden Deutschen Apotheker Verlag 2018 erstmalig herausgegebenen „Handbuch Komplementärmedizin“ durfte ich das Kapitel über das einschlägige Apotheken- und Arzneimittelrecht verfassen. Das neue Handbuch hat schon kurz
Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 02. Juli 2016 in München, zusammen mit Stephan Walcher, Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin und Hans-Jörg Weber, Fachanwalt für Medizinrecht. Das (Ko-)Referat mit
Vorlesungstag von Dr. Breitkreutz im Masterstudiengang Kulturwissenschaften und Komplementäre Medizin, Modul „Ethik, Recht, Wirtschaft“, am 24. Juni 2016 in Frankfurt (Oder) Der aus vier Vorlesungen bestehende Seminartag skizziert die für