„Mythos Stammzellen: Die arzt- und arzneimittelrechtlichen Aspekte“ (Vorlesung von Dr. Breitkreutz am 12. Januar 2021) Die 1,5stündige (Online-)Vorlesung an der Professur für Zelltechniken und angewandte Stammzellbiologie von Prof. Dr. Augustinus

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Einführung und Überblick:Nach § 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist es verboten, sog. „bedenkliche“ Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder auch nur bei anderen anzuwenden. Verstöße gegen dieses Verbot können

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Überblick:Die Werbung für funktionelle Lebensmittel war noch nie frei von rechtlichen Stolperfallen. In Zeiten der 2007 in Kraft getretenen „Health-Claims“-Verordnung (EG) 1924/2006 gleicht sie allerdings dem sprichwörtlichen Ritt auf der

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Überblick:Die Kostenerstattung für lokalisierte Zytostatika-Behandlungen in Gestalt von Chemoembolisationen bzw. -perfusionen durch die Gesetzliche Krankenversicherung ist ein umstrittenes Thema: Da die vergleichsweise neue Behandlungsmethode (noch) keinen Eingang in den Leistungskatalog

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Nach ausgeheilten Depressionen verbleiben nicht selten aufgrund individueller Persönlichkeitsakzentuierungen bestimmte Leistungsdefizite, welche die Betroffenen an der (Wieder-)Ausübung von „Hochleistungsberufen“ – etwa als Top-Manager etc. – hindern.   Private Berufsunfähigkeitsversicherer verweigern

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„Die Therapiefreiheit und ihre Grenzen“ (Dr. Frank Breitkreutz am 07. November 2020 in Meerane) Der Vortrag von Dr. Breitkreutz behandelt die in der Praxis wichtigsten rechtlichen Aspekte der heilberuflichen Tätigkeit,

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Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz auf der Jahrestagung der Arbeitsgemeinsachaft Radiopharmazie und Radiochemie vom 17. September 2020 bis 19. September 2020 in Wittenberg In der Diagnostik und Behandlung von chronischen

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  Das 30minütige Web-Seminar von Dr. Breitkreutz mit anschließender Fragerunde erklärt die rechtliche Seite von biologischen/komplementären/integrativmedizinischen (Krebs-)Therapien. Behandelt werden vor allem folgende Fragen: Therapiefreiheit und Selbstbestimmungsrecht:Bin ich zur „Leitlinienmedizin“ verpflichtet? 

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Sachverhalt:Bei dem 26-Jährigen gesetzlich versicherten Mandanten bestand aufgrund diverser seit Kindheitstagen erinnerlichen Zeckenstiche, anschließend aufgetretenen Erythema migrans („Wanderröte“) und einschlägiger klinischer Symptomatik der dringende Verdacht einer nicht hinreichend therapierten bzw. ausgeheilten

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Die erlaubnisfreie Herstellung und Anwendung patientenindividualisierter Arzneimittel ist insbesondere im Rahmen nuklearmedizinischer Anwendungen von großer Bedeutung für die Patientenversorgung. Nichtsdestotrotz besteht bzgl. der Interpretation der Rechtsvorschriften eine große Rechtsunsicherheit v.

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