„Mythos Stammzellen: Die arzt- und arzneimittelrechtlichen Aspekte“ (Vorlesung von Dr. Breitkreutz am 12. Januar 2021)
Die 1,5stündige (Online-)Vorlesung an der Professur für Zelltechniken und angewandte Stammzellbiologie von Prof. Dr. Augustinus Bader, Universität Leipzig, behandelt die medizinrechtlichen Grenzen und Stolperfallen beim Umgang mit Stammzellpräparationen.
Ich erörtere insbesondere die relevanten arzt- und arzneimittelrechtlichen Vorgaben und zeige ergänzend haftungsrelevante Konstellationen für die behandelnden Ärzte und/oder Hersteller von Stammzellpräparaten auf.
Selbstverständlich stehe ich in der abschließenden Fragerunde – vor allem zu Zwecken der Prüfungsvorbereitung – uneingeschränkt zur Verfügung.
Weitere Informationen:
- Die Vortragspräsentation können Sie sich hier herunterladen und für die Prüfung wünsche ich den Teilnehmern viel Erfolg!