Meine anwaltliche Tätigkeit ist seit Kanzleigründung eng mit dem Recht der Krankenversicherungen verbunden, vor allem mit der Kostenerstattung durch private und gesetzliche Krankenversicherungen und/oder Beihilfestellen. 

Die Notwendigkeit medizinischen Sachvortrages sowie verschiedenste Gesetzesänderungen und ein stetiger Wandel der Gesetzesauslegung, vor allem bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, stellen hohe Anforderungen an den Prozessanwalt, vor allem bei Rechtsstreiten mit privaten Krankenversicherungen. 

Ich verfüge hier aus vielen Hundert gerichtlichen Auseinandersetzungen über einen umfassenden Wissens- und Erfahrungsschatz, gewonnen in jahrelanger, von Anfang an konsequent betriebener Konzentration auf das Fachgebiet.

In meiner Datenbank habe ich Zugriff auf eine Vielzahl aussagekräftiger Entscheidungen, die oft nicht publiziert sind.

Hierdurch kann ich auf die jeweilige Studienlage zu einzelnen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ebenso gut eingehen wie auf einschlägige Präzedenzentscheidungen und auf die bundesweiten Besonderheiten einzelner Gerichte und Sachverständiger.

Auch verfüge ich hierdurch über einen umfangreichen Bestand an medizinischen Gutachten zu einer Vielzahl von Behandlungsmethoden und Produkten.

Eine langjährige Prozesserfahrung habe ich insbesondere im Bereich von Umweltmedizin und Onkologie, dort wiederum zu den so genannten „Außenseiter“- und „Neulandverfahren“ bzw. zum „Off-Label“-/„No-Label“-Use im Rahmen individueller Heilversuche; hier habe ich diverse wegbereitende Entscheidungen erstritten. 

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