Immer häufiger sehen sich Ärzte strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt. 

Ich beobachte die Kriminalisierung der heilberuflichen Tätigkeit vor allem in drei Bereichen zu:

  • Im Bereich der neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, dort vor allem bei Außenseiter- und experimentellen Verfahren.

  • Im Bereich der Industriekooperationen mit Pharma- oder Medizinprodukteherstellern

  • Im Bereich der ärztlichen Abrechnung

Eine strafrechtliche Verfolgung von Ärzten hat Folgen für ihr gesamtes berufliches Wirken – schon allein deshalb, weil Folgeverfahren vor dem Zulassungsausschuss, dem Disziplinarausschuss der Ärztekammer und dem Regierungspräsidium zu befürchten sind.

Auch erfreuen sich Verfahren gegen Ärzte stets eines regen Interesses der Öffentlichkeit und Medien.

Angesichts der gravierende Konsequenzen für die berufliche Entwicklung (Imageverlust durch negative Berichte in den Medien, Umsatzrückgänge, verunsicherte Belegschaft) ist es existenziell, ein gerichtliches Strafverfahren möglichst weit im Vorfeld zu verhindern.

Auch angesichts der psychischen und physischen Belastungen eines  Strafverfahren sollten Sie einen Spezialisten an Ihrer Seite wissen, der nicht nur das Strafrecht, sondern auch – und vor allem – das materielle Medizinrecht beherrscht. 

Meine Tätigkeit ist seit Kanzleigründung mit diesen Rechtsfragen verbunden; ich habe hier bereits einige wegbereitende Entscheidungen bzw. Einstellungen in Arzt- und Arzneimittelstrafverfahren erreichen können..

Setzen Sie auf Sicherheit. Sprechen Sie mich an:

  • Telefon: (0381) 440-36-882