David gegen Goliath:
Vertragsverhältnisse mit einer privaten Berufsunfähigkeits(zusatz-)versicherung sind regelmäßig auf eine lange Dauer angelegt und – vor allem für den Versicherten – oft von existentieller Bedeutung.
Streitigkeiten in diesem Bereich sind den Zivilgerichten zugewiesen, vor denen (mit Ausnahme der insoweit nicht relevanten Amtsgerichte) Anwaltszwang besteht.
Für Versicherte selbst ist daher eine rechtsverbindliche Korrespondenz nur im außergerichtlichen Bereich möglich, namentlich im sog. Leistungsverfahren (so bezeichnet man die durch die Anzeige des Versicherungsfalls ausgelöste Prüfung des Versicherers, ob bedingungsgemäße Ansprüche bestehen; man spricht auch vom „Erstprüfungsverfahren“ bzw. – untechnisch – vom „Antragsverfahren“).
Hier wiederum besteht regelmäßig die Konstellation eines deutlich überlegenen Wissens auf Seiten des (in dieser komplizierten Rechtsmaterie hochspezialisierten) Versicherers gegenüber dem jeweiligen Versicherten mit seinem fast immer ersten und einzigen individuellen Einzelfall.
Angesichts dieses Wissens- und Erfahrungsgefälles einerseits bei enormer wirtschaftlicher Bedeutung (wohlgemerkt für beide (!) Seiten) andererseits, kann ich persönlich nur dringend anraten, sich möglichst bereits im Antragsverfahren von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, der das komplexe Zusammenspiel zwischen medizinischem Versicherungsrecht, Arztbefunden und Berufskunde im Idealfall nicht zum ersten Mal bearbeitet.
Allerdings zählt die anwaltliche Begleitung von Berufsunfähigkeitsanträgen nicht zu den bedingungsgemäßen Leistungen einer Rechtsschutzversicherung, jedenfalls (abgesehen von Ausnahmefällen) nicht in dem aus meiner Sicht wichtigsten Stadium vor Leistungsablehnung, in welchem man noch am meisten positiv auf das Verfahren einwirken kann).
Da überdies bei Erkrankungen, die unmittelbar die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen, sehr schnell die Liquidität für eine spezialisierte fachanwaltliche Begleitung fehlen kann, finden Sie hier ein kostenfreies Musterschreiben für die Anzeige des Versicherungsfalls in der privaten Berufsunfähigkeits(zusatz-)Versicherung.
Dieser Leistungsantrag berücksichtigt alle rechtlich relevanten Aspekte einer vollständigen Schadensanzeige in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und setzt somit die gesetzlichen Fristen in Gang, vor allem die in existentiellen Notlagen nicht unwichtigen Fälligkeitsfristen.
Bei Rückfragen oder Verbesserungsvorschlägen zu diesem Formular können Sie mich jederzeit über meine persönliche E-Mail-Adresse – breitkreutz@dr-breitkreutz.de – kontaktieren; ich bemühe mich dann, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu klären …
Nutzen Sie unbedingt auch die Möglichkeit meiner kostenfreien Erstberatung in Berufsunfähigkeits-Angelegenheiten.