Die Erfolgsaussichten sind abhängig von den ärztlichen Diagnosen und Prognosen einerseits und den im Rahmen des Versicherungsvertrages vereinbarten Anforderungen an den Umfang und die Dauer der Berufsunfähigkeit andererseits.
Im Grundsatz liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte berufliche Tätigkeit infolge Krankheit in einem vereinbarten Umfang (in der Regel ab 50%) nicht weiter ausgeübt werden kann und diese krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich eine gewisse Dauer erreicht.