Ob Sie Leistungsanträge stellen oder Ansprüche aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung durchsetzen möchten. Lassen Sie Ihren Fall unverbindlich von mir bewerten.
Ich bewerte Ihre aktuelle Situation anhand der vorliegenden ärztlichen Befunde und Versicherungsunterlagen. Sie erhalten eine honorarfreie Einschätzung der Erfolgsaussichten und ggf. Vorschläge zur Verbesserung Ihrer rechtlichen Situation. Gern begleite ich Sie bereits im Antragsverfahren durch einen rechtssicheren Leistungsantrag und führe die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.
Ich setze Ihre Leistungsansprüche – auch rückwirkend – konsequent durch und widerspreche Anfechtung, Rücktritt und Kündigung Ihres Versicherers. Ich führe Vergleichsverhandlungen für Sie und vertrete Sie (stets persönlich) bundesweit bei sämtlichen Land- und Oberlandesgerichten, sofern sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt.
Ergibt sich die Berufsunfähigkeit aus den vorliegenden ärztlichen Befunden nicht hinreichend deutlich, kann eine gezielte privatgutachterliche Stellungnahme die Aussichten sowohl im Antrags- und Leistungsverfahren als auch in einem späteren Rechtsstreit erheblich verbessern. Hier helfe ich Ihnen mit erfahrenen und spezialisierten Vertrauensärzten aus meinem Gutachter-Netzwerk.
Head of Quality Management
Dr. Breitkreutz erfasst die oft komplexen Sachverhalte immer ohne lange
Erklärung und seine langjährige Branchenkenntnis erleichtert die
Zusammenarbeit erheblich.
Jederzeit erhielten wir von Dr. Breitkreutz eine realistische Einschätzung der
vorliegenden Sachverhalte. Dabei zeigt sich eindeutig die transparente und
sachorientierte Arbeitsweise von Dr. Breitkreutz.
Berlin
Wuppertal
Für mich hat die Kanzlei überraschende Ergebnisse geschafft. Nachdem mein Anwalt nur Geld und Zeit gekostet hat, geht es bei Dr. Breitkreutz sehr systematisch und professionell zu. Die wesentlichen Eckdaten wurden aufgenommen und sofort entsprechende Maßnahmen entwickelt. Ich konnte einen erheblichen Mehranspruch durchsetzen, als ich es gedacht hätte. Klare Empfehlung.
Expertise:
Erfahrung:
Erfolg:
Die Erfolgsaussichten sind abhängig von den ärztlichen Diagnosen und Prognosen einerseits und den im Rahmen des Versicherungsvertrages vereinbarten Anforderungen an den Umfang und die Dauer der Berufsunfähigkeit andererseits.
Im Grundsatz liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte berufliche Tätigkeit infolge Krankheit in einem vereinbarten Umfang (in der Regel ab 50%) nicht weiter ausgeübt werden kann und diese krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich eine gewisse Dauer erreicht.
Eine Rechtsschutzversicherung ist keine Voraussetzung für die anwaltliche Durchsetzung von Leistungsansprüchen – die Absicherung des (Prozess-)Kostenrisikos ist allerdings im Hinblick auf die in der Regel recht hohen Streitwerte und die hierdurch bedingten, hohen Anwalts- und Prozesskosten sehr zu empfehlen.
Die genauen Anwalts- und Prozesskosten sind von den konkret geltend gemachten Versicherungsleistungen abhängig. Überwiegend geht es um rückwirkende wie künftige Rentenansprüche, so dass schnell sechsstellige Streitwerte – und damit nicht selten Prozesskosten im fünfstelligen Bereich – erreicht sind. Die Absicherung dieses Risikos über eine Rechtsschutzversicherung kann nur dringend angeraten werden.
Die Dauer des Leistungsverfahrens ist abhängig von der medizinischen Komplexität des konkreten Falles und von dem Umfang sowie der Qualität der vorliegenden Arztbefunde. Bei optimierter Aufbereitung der Unterlagen im Rahmen eines professionell begleiteten Leistungsantrages können Sie ab Antragstellung – abhängig von der jeweiligen Versicherung und der Auslastung der von der Versicherung beauftragten Gutachter – ungefähr drei Kalendermonate rechnen.
Für eine erste (halbwegs qualifizierte) anwaltliche Einschätzung benötige ich die aktuellen ärztlichen Befunde, die Vertragsunterlagen Ihrer Versicherung und eine konkrete Beschreibung der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten beruflichen Tätigkeit.
Bundesweit tätige Fach- und Rechtsanwaltskanzlei