
David gegen Goliath …?
Leistungen aus einer unterhaltenen Berufsunfähigkeits(zusatz)-Versicherung sind fast immer von existentieller Bedeutung:
Mit einer Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit geht regelmäßig auch eine (deutliche) Verringerung des Einkommens einher und wenn diese Lücke nicht durch die eigens hierfür abgeschlossene BU-Versicherung geschlossen werden kann, drohen empfindliche Einbußen im Lebensstandard – bis hin zum sozialen Abstieg der gesamten Familie.
Gleichzeitig sind Leistungsfälle in der BU-Versicherung auch für die Versicherer recht kostenintensiv, da aufgrund der monatlichen Rentenzahlungen über die verbleibende Vertragslaufzeit fast immer hohe sechsstellige, teilweise auch siebenstellige Summen auf dem Spiel stehen, weshalb wiederum die Regulierungsbereitschaft nicht allzu stark ausgeprägt ist.
In dieser Konstellation ist es für die Versicherten nicht unbedingt hilfreich, dass sie zum einen nur im Ausnahmefall mit einschlägigen versicherungsrechtlichen Kenntnissen in dieser doch recht komplizierten Materie gesegnet sind sich zum anderen oft gerade in einer der schwächsten Phase ihres Lebens befinden
Ihre Vertragspartner hingegen verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Schadensregulierung und befehligen einen ganzen Stab von medizinischen Gutachtern.
Nach meiner Erfahrung ist es vor allem in zwei Situationen entscheidend, sich professionellen anwaltlichen Beistand zu sichern, nämlich
- bei der Begleitung von Leistungsanträgen
- bei unrechtmäßigen Leistungsablehnungen durch Versicherer.
Der Idealfall: Eine professionelle Begleitung schon im Antragsverfahren Der Idealfall ist eine professionelle Begleitung bereits bei der sog. Erstprüfung:
Durch einen frühzeitigen Dialog zwischen (medizin-)versicherungsrechtlich spezialisiertem Anwalt und den behandelnden Ärzten können schon im Leistungsverfahren die – höchst unterschiedlichen – Anspruchsvoraussetzungen geprüft, die notwendigen Unterlagen zusammengetragen und gegebenenfalls noch erforderliche, qualifizierte (!) gutachterliche Stellungnahmen eingeholt werden.

Dies gewährleistet den optimalen Erfolg des Antrages und – nicht unwichtig – eine zügige Bearbeitung.
Verstärkt wird die Notwendigkeit fachanwaltlicher Beratung bei der Erstprüfung durch die überlegene Fachkompetenz in den Schadensabteilungen der großen Versicherer.
Die Versicherten selbst und ihre behandelnden Ärzte hingegen verfügen nur selten über einschlägige Rechtskenntnisse, weshalb nach meiner Erfahrung im Antragsverfahren oft – vermeidbare und in der Regel nur schwer zu korrigierende – Fehler unterlaufen.
Dies ist nicht nur ärgerlich sondern auch sehr, sehr teuer….
Leistungsablehnung durch den BU-Versicherer Auch im Falle einer ablehnenden Leistungsentscheidung durch den BU-Versicherer ist eine anwaltliche Prüfung ihrer Rechtmäßigkeit sinnvoll, denn nach meiner Erfahrung ist ein erheblicher Anteil von Leistungsablehnungen in der privaten BU-Versicherung nicht rechtskonform.
Deshalb konnte ich auch bei dem weit überwiegenden Anteil der von mir bearbeiteten Mandate eine Änderung der ablehnenden Entscheidung des Versicherers bzw. – bei fehlender Einsicht – im gerichtlichen Verfahren eine Verurteilung resp. einen für meine Mandanten vorteilhaften Vergleich erreichen.
Allerdings verlangt das Ineinandergreifen juristischer und medizinischer Aspekte eine hohe anwaltliche Spezialisierung, einschlägige Prozesserfahrung und die Fähigkeit des Anwalts, durch ständige ärztliche Beratung auch zu medizinisch streitigen Fragen Stellung nehmen zu können.
Für die optimale Rechtsverfolgung entscheidend ist
- eine exakte juristische Bewertung der Leistungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der konkreten vertraglichen Vereinbarungen und der aktuellen Spezialrechtsprechung,
- ein anschließendes Herausarbeiten der entscheidungsrelevanten medizinischen Gesichtspunkte, möglichst „gerichtsfest“ und notwendigenfalls durch eigene ärztliche Stellungnahmen qualifizierter (!) Gutachter.
In den letzten Jahren hat die Notwendigkeit der Kommunikation zwischen Anwälten und Ärzten erheblich an Bedeutung gewonnen, vor allem bei den rapide zunehmenden und mit rechlich Streitpotential behafteten psychischen Erkrankungen, etwa bei (Erschöpfungs-)Depressionen/„Burnout“ und vergleichbaren Indikationen.
Hier kann mangels völliger Objektivierbarkeit der Beschwerden der Erkrankungsnachweis auch dann geführt werden, wenn der Arzt bzw. Sachverständige seine Diagnose ausschließlich auf Patientenschilderungen stützt.

Setzen Sie auf Sicherheit Meine anwaltliche Tätigkeit ist seit Kanzleigründung schwerpunktmäßig mit dem Personenversicherungsrecht befasst.
Ich verfüge daher auf diesem Gebiet über einen umfangreichen Erfahrungsschatz. Auch sind mir aus einer Vielzahl von gerichtlichen Verfahren die Gesetzmäßigkeiten der Praxis hinlänglich bekannt.
Vor allem habe ich durch eine hinreichende Branchenkenntnis Kontakt zu qualifizierten Gutachtern und Einrichtungen, um im Bedarfsfall auf medizinische Einwände der Versicherer zu reagieren oder – wichtig – bereits im Antragsverfahren für Sie notwendige Tatsachenfeststellung betreiben zu können.
Sichern Sie sich eine kostenfreie Erstberatung:
- Telefon: 0381-377-88-99-0
- E-Mail: sekretariat@dr-breitkreutz.de