In der Beratung von Privatpersonen habe ich mich auf ausgewählte Bereiche des Versicherungs- und Medizinrechts spezialisiert.
Neben dem Recht der Personenschäden und bestimmten Bereichen des Arzthaftungsrecht liegt ein Schwerpunkt in der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegenüber Krankenversicherungen, privaten Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
In diesem Bereich – vor allem bei neuartigen oder unkonventionellen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden – ist meine Kanzlei bundesweit einer der ersten Adressen. Ich habe diverse wegbereitende Gerichtsentscheidungen erstritten, vor allem im Bereich von Umweltmedizin und Onkologie.