Die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten bestimmt sich nach der Schwierigkeit der jeweiligen Materie, der Spezialisierung des Bearbeiters und der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit.

Ich praktiziere folgende Abrechnungsmodalitäten:

  • Stundensätze:
    In der Regel erfolgt eine Abrechnung nach dem zeitlichen Aufwand der Bearbeitung. Auf diese Weise profitieren Sie von meiner Spezialisierung (es ist kein langes Einarbeiten in die Materie notwendig, da ich ausschließlich in meinen Kerngebieten tätig werde) und ich kann kostendeckend tätig werden. 

    In Arzt- bzw. Wirtschaftsstrafsachen sowie den entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren wird mein Stundenhonorar im Rahmen des erweiterten Strafrechtsschutzes von der Rechtsschutz- bzw.
    Haftpflichtversicherung übernommen.

  • Gesetzliche Gebühren:
    Eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist in gerichtlichen Auseinandersetzungen möglich, deren Gegenstandswert in einem Bereich ab 20.000,— EUR liegt. Dies ist der Fall bei den meisten Arzthaftungssachen, Streitigkeiten über Personenschäden bzw. Auseinandersetzungen mit der Privaten Kranken-/Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Der Vorteil der gesetzlichen Vergütung ist, dass sie vollständig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen wird und bei einem Obsiegen von der Gegenseite zu erstatten ist.
  • Pauschalhonorar:
    Viele Mandanten schätzen eine im Voraus festgelegte Honorarsumme. Diese Option ist in häufig wiederkehrenden Situationen sinnvoll, in denen der Arbeitsaufwand gut abzuschätzen ist, wie etwa bei Erstberatungen, in deren Rahmen für die Anspruchsprüfung medizinische Unterlagen auszuwerten sind oder bei der Begleitung von Berufsunfähigkeitsanträgen.

    Ich vereinbare Pauschalhonorare ferner für gerichtliche Verfahren mit geringen Gegenstandswerten bzw. für die meisten Sozialgerichtsverfahren, da ich diese zu den gesetzlichen Gebühren (jedenfalls qualifiziert) nicht kostendeckend bearbeiten kann.