Behandelt ein Arzt fehlerhaft oder wird nur ungenügend aufgeklärt, steht dem Patienten ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.

Die Prüfung von Arzthaftungsansprüchen bedarf einiger Erfahrung und Fachkenntnis.

Vor allem das Herausarbeiten des haftungsbegründenden Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers sowie die Höhe sämtlicher Schadenspositionen ist nicht immer einfach. 

Denn die Vermutung, Opfer eines Arztfehlers geworden zu sein und der entsprechende Nachweis, sind zwei unterschiedliche Dinge. Insbesondere fehlt es nicht selten selbst bei stark schadensbehafteten Therapieverläufen an einem Fehler des Behandlers, während bei vermeintlich „positivem“ Therapieverlauf durchaus ein (zum Schadensersatz verpflichtender) Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vorliegen kann.

Arzthaftungsfälle sind daher in den Händen von Gelegenheitsarbeitern nicht immer gut aufgehoben.

Denn neben der medizinrechtlichen Expertise sind für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung auch eine medizinische Analyse des Geschehens und eine Kenntnis der taktischen Möglichkeiten notwendig. Diese wiederum können nur durch die Erfahrung aus einer Vielzahl geführter Prozesse und durch ein Netzwerk zu anerkannten Medizinern und Gutachten der einschlägigen Fachrichtungen gewährleistet werden.

Meine anwaltliche Tätigkeit ist seit Kanzleigründung mit diesen Verfahren verknüpft und ich bilde regelmäßig Ärzte und Kliniken im Haftungsrecht weiter. 

Ständig wiederkehrende Prozesskonstellationen in meiner Kanzlei sind Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit: 

  • medizinisch nicht notwendigen Operationen 
  • Diagnose- und Befunderhebungsfehlern (übersehene internistische Erkrankungen, Spätbefundung bei onkologischen Erkrankungen u. ä.)
  • neueren umweltmedizinischen Fragestellungen (Unverträglichkeiten auf bestimmte Zahnmaterialien, zahnärztliche Endversorgung trotz Beschwerden, Validität sog. LTT-Testung etc.)

Durch meine langjährige Tätigkeit hat sich ein bundesweites Netzwerk zu anerkannten Medizinern und Gutachtern der  verschiedenen Fachrichtungen gebildet, was für eine seriöse Anspruchsbeurteilung und -durchsetzung unerlässlich ist.

Sie profitieren von:

  • fachanwaltlicher Beratung
  • bundesweiter Tätigkeit
  • jahrelanger, bundesweiter Prozesserfahrung
  • enger Vernetzung mit Medizinern und Gutachtern

Sprechen Sie mich an:

  • Telefon: (0381) 440-36-882