Die private Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit führt in der Regel zu einer deutlichen Einkommensminderung.

Wenn diese Lücke nicht durch Leistungen aus einer entsprechende Versicherung geschlossen werden kann, können sich erhebliche Einschnitte im Lebensstandard ergeben – möglicherweise sogar ein sozialer Abstieg für die gesamte Familie.

Das Recht der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine komplexe Materie, die durch das Zusammenspiel von juristischen und medizinischen Begriffen sowie durch eine umfangreiche Einzelfallrechtsprechung gekennzeichnet ist. Fehler und Unvollständigkeiten werden hier nur bedingt toleriert und haben in der Regel erhebliche – langfristige und nicht reversible – finanzielle Auswirkungen.

Im vorgerichtlichen Antragsverfahren (man spricht auch vom sog. Leistungsverfahren) sind folgende Aspekte von Bedeutung:

    • Eine exakte juristische Bewertung der Leistungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der konkreten vertraglichen Vereinbarungen und der aktuellen (Fach-)Judikatur. 
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    • Die anschließende Aufbereitung und Darstellung der entscheidungsrelevanten medizinischen Gesichtspunkte, möglichst „gerichtsfest“ und notfalls durch eigene ärztliche Stellungnahmen qualifizierter (!) Gutachter.  

In einem gerichtlichen Verfahren erfordert eine effektive Rechtsdurchsetzung eine hohe anwaltliche Spezialisierung, einschlägige Prozesserfahrung und die Fähigkeit des Anwalts, durch ständige ärztliche Beratung auch zu medizinisch streitigen Fragen Stellung nehmen zu können.

Von entscheidender Bedeutung ist die Kommunikation zwischen Anwälten und Ärzten vor allem bei den rapide zunehmenden und mit erheblichem Streitpotential behafteten psychischen Erkrankungen, etwa bei (Erschöpfungs-)Depressionen/„Burnout“ und vergleichbaren Indikationen. 

Hier kann mangels völliger Objektivierbarkeit der Beschwerden der Erkrankungsnachweis auch dann geführt werden, wenn der Arzt bzw. Sachverständige seine Diagnose ausschließlich auf Patientenschilderungen stützt.

Dies eröffnet einerseits Chancen (durch die Berücksichtigung von „nur“ subjektiv empfundenen Beschwerden), ist allerdings auch mit gewissen Risiken behaftet, da der eigene Vortrag deshalb genauestens auf Richtigkeit und Verlässlichkeit geprüft werden muss.

Weiterführende Informationen:

Wissenswertes über Leistungsansprüche in der privaten
Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich Ihnen HIER zusammengestellt.