Die private Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, die den Versicherungsnehmer, eine (mit-)versicherte Person oder einen bezugsberechtigten Dritten vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls schützen soll.
Für die Versicherten sind private Unfallversicherungen eine sinnvolle Absicherung von Risiken, vor allem für den von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erfassten Freizeitbereich. Für die Versicherungswirtschaft sind sie ein lukratives Geschäft: Die jährlichen Beitragseinnahmen schwanken zwischen 6 und 7 Milliarden Euro, denen Schadensleistungen in Höhe von ca. 3 Milliarden Euro entgegenstehen.
In der Praxis ist eine zunehmende Zurückhaltung bei der Schadensregulierung zu beobachten. Oft verweigern die Versicherer gerade dann die Leistung, wenn die Geschädigten sie – aufgrund von unfallbedingten Arbeits- oder Verdienstausfällen bzw. Verrentung – am Dringendsten benötigen. Zunehmend wird auch nicht nur der Umfang der Beeinträchtigung in Frage gestellt, sondern der Leistungsfall insgesamt.
Für die versicherte Person steht in diesen Konstellationen viel auf dem Spiel – nämlich die gesamte Versicherungssumme, die sich regelmäßig auf sechsstellige Beträge beläuft, nicht selten im mittleren Bereich. In einer solchen Konstellation ist die Beratung durch spezialisierte Anwälte unerlässlich. Im Idealfall wird anwaltliche Beratung direkt nach dem Unfallereignis eingeholt, denn in den jeweils einschlägigen Allgemeinen Unfallbedingungen (AUB`s) lauert eine Vielzahl juristischer Fallstricke: Unterschiedlichste Fristen, Ausschlüsse und Obliegenheiten sowie abändernde bzw. ergänzenden Klausel können den gesamten Anspruch auf Schadensleistungen zu Fall bringen.
Die Notwendigkeit spezialisierter (!) Rechtsberatung verstärkt sich dadurch, dass die Versicherer in ihren Antrags- und Schadensabteilungen über eine gegenüber dem Versicherten weit überlegene Fachkompetenz verfügen. Auch im – oft unvermeidbaren – gerichtlichen Verfahren beauftragen die Versicherer überwiegend Spezialkanzleien. Will der Versicherte hier Waffengleichheit herstellen, müssen ebenfalls Spezialisten beauftragt werden.
Hat man die Verweigerungs- und Hinhaltetaktik der Versicherer einmal akzeptiert und sich auf ein (längeres) Gerichtsverfahren eingestellt, besteht durchaus Aussicht auf Erfolg. Denn keineswegs sind gerichtliche Auseinandersetzungen so aussichtslos, wie es von den großen Versicherungsgesellschaften oft suggeriert wird. Dies zeigen diverse obergerichtliche Entscheidungen zugunsten der Versicherten.
Rechtsstreitigkeiten über Schadensleistungen aus der privaten Unfallversicherung werden im Übrigen durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung finanziert. Im Einzelfall kann also durchaus eine Auseinandersetzung gewagt werden…
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