Eine unverbindliche Einschätzung:
Da mir die Tätigkeit im Recht der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sehr viel Freude bereitet, biete ich in diesem Bereich stets eine honorarfreie Bewertung Ihrer Leistungsansprüche an.

Auf diese Weise erhalten eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und einen Vorschlag, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Im Bereich der Erst- oder Nachprüfung (dort besteht kein Anwaltszwang) zeigt sich erstaunlich oft, dass Sie die nächsten Schritte ohne Weiteres auch ohne anwaltliche Begleitung vornehmen können, beispielsweise unter Zuhilfenahme der von mir bereitgestellten Muster und Formulare.

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