Der Vortrag am 29. Mai 2024 in der Hansestadt Stralsund gibt Betroffenen einen Überblick über die rechtlichen Implikationen von Long COVID-Erkrankungen:
1. Der Ausgangspunkt
Da es sich bei Post- bzw. Long-COVID-Erkrankungen um ein vergleichsweise neues Krankheitsbild handelt, sind verlässliche Aussagen über die langfristigen Auswirkungen, die Prognose und über mögliche Heilungschancen zum heutigen Zeitpunkt kaum möglich.
Wie bei allen „neuen“ Situationen bestehen deshalb auch in rechtlicher Hinsicht bestimmte Herausforderungen, die nicht dadurch geringer werden, dass es sich – wie bei anderen Multisystemerkrankungen auch – bei den gesundheitlichen Auswirkungen im Zweifel um sehr globale Leistungsdefizite handelt.
Insbesondere ist das medizinische Versicherungsrecht nur sehr bedingt dafür ausgelegt, mit noch nicht ausreichend validierten Methoden umzugehen, da wir in dieser Regelungsmaterie – wesensgemäß – oft sehr starre und „rückwärtsgerichtete“ Vorgaben finden.
Die insoweit existierenden Schwierigkeiten, Risiken und geeignete Lösungen werden in dieser Veranstaltung skizziert.
2. Die Konstellationen
Im Kern gibt es zwei Konstellationen, in denen der Umgang mit Long COVID relevant wird:
a. Krankenversicherung und andere Kostenträger – worauf besteht Anspruch?
Als erstes besteht bei Betroffenen natürlich das Bestreben, (ursächliche) krankheitsbedingte Beeinträchtigungen zunächst (a) als solche auszumachen, um sie sodann (b) möglichst wirksam zu behandeln.
Hier stellt sich die Frage, ob und in welchem Ausmaß die einzelnen Kostenträger die anfallenden Kosten übernehmen müssen und auf welche Diagnostik bzw. Therapie ein rechtlicher Anspruch besteht.
Auf die wichtigsten und in der Praxis häufigsten „Fettnäpfchen“ gehe ich ein.
b. Lohnersatzleistungen: Krankengeld, Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung
Teilweise sind die krankheitsbedingten Beeinträchtigungen derart gravierend, dass der beruflichen Tätigkeit nicht bzw. nicht mehr in dem gewohnten Umfang nachgegangen werden kann.
Hier stellt sich die Frage, ob und in welchem Ausmaß sogenannte Lohnersatzleistungen beansprucht werden können, namentlich von der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und/oder der privaten Krankentagegeldversicherung bzw der gesetzlichen „Krankengeldversicherung“.
Auch in diesem Bereich werden kurz die einzelnen rechtlichen Voraussetzungen skizziert und dargelegt, wie man etwaige Leistungsanträge möglichst rechtssicher verfasst
3. Fragerunde und Diskussion
Eine Fragerunde mit ausreichendem Zeitbudget beendet die Veranstaltung.