Die 1,5stündige (Online-)Vorlesung an der Professur für Zelltechniken und angewandte Stammzellbiologie von Prof. Dr. Augustinus Bader, Universität Leipzig, behandelt die medizinrechtlichen Grenzen und Stolperfallen beim Umgang mit Stammzellpräparationen. Ich erörtere

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Die Juni-Veranstaltung widmet sich dem ärztlichen Gebührenrecht: Ich bespreche die straf-, berufs- und zivilrechtlichen Risiken einer nicht GOÄ-konformen Abrechnung (vor allem in Gestalt der immer häufiger zu beobachtenden, „gebündelten“ Honorarrückforderungen

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Die Mai-Fortbildung widmet sich der Thematik der Erstattung von Heilbehandlungskosten für hyperthermische Behandlungen durch private Krankenversicherungen. Ich stelle aktuelle Urteile und von mir erstrittene Entscheidungen vor, lege die für und

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Als schwerpunktmäßig im medizinischen Versicherungsrecht tätiger Rechtsanwalt betreue ich seit mehr als 15 Jahren Mandate (auch) mit dem Krankheitsbild der chronischen Borreliose, in der Regel Erstattungsansprüche gegenüber Krankenversicherungen und Leistungsansprüche

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Persönlich empfinde ich es stets als unbefriedigend, erfolgreich in Medizinstrafverfahren verteidigt zu haben, trotzdem aber feststellen zu müssen, dass mein Mandant – wohlgemerkt trotz vollständiger Rehabilitation (!) – aufgrund eines

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Die Problematik:Es scheint sich zu einem Trend zu entwickeln, dass Patienten bei nicht erwartungsgemäßem Verlauf ihrer Erkrankung Strafanzeige gegen den behandelnden Arzt erstatten. In der Regel wird zwar nur deshalb

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Die Behandlung mit GcMAF ist NICHT strafbar: Staatsanwaltschaft Frankfurt stellt Ermittlungsverfahren gegen Heilberufler ein Die Problematik:Gerade bei Erkrankungen mit sehr hohem Leidensdruck wurden in den letzten Jahren in der Hoffnung

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„Mythos Stammzellen: Die arzt- und arzneimittelrechtlichen Aspekte“ (Vorlesung von Dr. Breitkreutz am 12. Januar 2021) Die 1,5stündige (Online-)Vorlesung an der Professur für Zelltechniken und angewandte Stammzellbiologie von Prof. Dr. Augustinus

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Einführung und Überblick:Nach § 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist es verboten, sog. „bedenkliche“ Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder auch nur bei anderen anzuwenden. Verstöße gegen dieses Verbot können

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Überblick:Die Werbung für funktionelle Lebensmittel war noch nie frei von rechtlichen Stolperfallen. In Zeiten der 2007 in Kraft getretenen „Health-Claims“-Verordnung (EG) 1924/2006 gleicht sie allerdings dem sprichwörtlichen Ritt auf der

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