Die 1,5stündige (Online-)Vorlesung an der Professur für Zelltechniken und angewandte Stammzellbiologie von Prof. Dr. Augustinus Bader, Universität Leipzig, behandelt die medizinrechtlichen Grenzen und Stolperfallen beim Umgang mit Stammzellpräparationen. Ich erörtere
Die Juni-Veranstaltung widmet sich dem ärztlichen Gebührenrecht: Ich bespreche die straf-, berufs- und zivilrechtlichen Risiken einer nicht GOÄ-konformen Abrechnung (vor allem in Gestalt der immer häufiger zu beobachtenden, „gebündelten“ Honorarrückforderungen
Die Mai-Fortbildung widmet sich der Thematik der Erstattung von Heilbehandlungskosten für hyperthermische Behandlungen durch private Krankenversicherungen. Ich stelle aktuelle Urteile und von mir erstrittene Entscheidungen vor, lege die für und
Als schwerpunktmäßig im medizinischen Versicherungsrecht tätiger Rechtsanwalt betreue ich seit mehr als 15 Jahren Mandate (auch) mit dem Krankheitsbild der chronischen Borreliose, in der Regel Erstattungsansprüche gegenüber Krankenversicherungen und Leistungsansprüche
Persönlich empfinde ich es stets als unbefriedigend, erfolgreich in Medizinstrafverfahren verteidigt zu haben, trotzdem aber feststellen zu müssen, dass mein Mandant – wohlgemerkt trotz vollständiger Rehabilitation (!) – aufgrund eines
Die Problematik:Es scheint sich zu einem Trend zu entwickeln, dass Patienten bei nicht erwartungsgemäßem Verlauf ihrer Erkrankung Strafanzeige gegen den behandelnden Arzt erstatten. In der Regel wird zwar nur deshalb
Die Behandlung mit GcMAF ist NICHT strafbar: Staatsanwaltschaft Frankfurt stellt Ermittlungsverfahren gegen Heilberufler ein Die Problematik:Gerade bei Erkrankungen mit sehr hohem Leidensdruck wurden in den letzten Jahren in der Hoffnung
„Mythos Stammzellen: Die arzt- und arzneimittelrechtlichen Aspekte“ (Vorlesung von Dr. Breitkreutz am 12. Januar 2021) Die 1,5stündige (Online-)Vorlesung an der Professur für Zelltechniken und angewandte Stammzellbiologie von Prof. Dr. Augustinus
Einführung und Überblick:Nach § 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist es verboten, sog. „bedenkliche“ Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder auch nur bei anderen anzuwenden. Verstöße gegen dieses Verbot können
Überblick:Die Werbung für funktionelle Lebensmittel war noch nie frei von rechtlichen Stolperfallen. In Zeiten der 2007 in Kraft getretenen „Health-Claims“-Verordnung (EG) 1924/2006 gleicht sie allerdings dem sprichwörtlichen Ritt auf der