In dem 45-minütigen, von der Gesellschaft für biologische Krebstherapie, Heidelberg, veranstalteten Online-Seminar mit anschließender Fragerunde erörtere ich anhand der (tages-)aktuellen Rechtsprechung die rechtlichen Voraussetzungen einer Erstattung der Kosten „biologischer“ Krebstherapien und gehe insbesondere auf folgende „Klassiker“ ein:
- Therapiefreiheit und Selbstbestimmungsrecht:
Bin ich zur „Leitlinienmedizin“ verpflichtet? Darf bei meiner Behandlung von den „allgemein anerkannten Standards“ abgewichen werden? Hat dies Auswirkungen auf meinen (Kranken-)Versicherungsschutz? - Finanzierung durch Kostenträger:
Kann „biologische“ Krebstherapie auch durch Kostenträger finanziert werden? Welches sind die Voraussetzungen der Erstattungspflicht in der Gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung? Bei welchen Methoden besteht eine Erstattungspflicht? Unter welchen Umständen kommt eine „alternative“ Erstattung in Betracht – beispielsweise durch meine private Berufsunfähigkeits- und/oder Unfallversicherung? - Häufige Fallstricke in der Komplementärmedizin und optimiertes Antragsverfahren:
Welche Stolperfallen bestehen bei außervertraglichen Methoden? Wie stelle ich einen optimalen Erstattungsantrag? Wo finde ich „rechtssichere“ Vorlagen?
Weitere Informationen:
- Hier finden Sie die Zugangsdaten zur Veranstaltung
- Gern können Sie mir im Vorfeld dieser Veranstaltung per E-Mail an breitkreutz@dr-breitkreutz.de Ihre Fragen und/oder Anregungen zukommen lassen, die ich im Falle einer Zusendung bis zu einer Kalenderwoche vor Veranstaltungsbeginn selbstverständlich in Vortrag und Skript einarbeite.
- Ansonsten können Sie hier die Vortragspräsentation herunterladen …