Die Juli-Veranstaltung widmet sich dem Arzneimittelrecht unter besonderer Berücksichtigung der für Heilberufler nach § 13 Abs. 2b S. 1 AMG erlaubnisbefreiten Eigenherstellung
Wir besprechen die Möglichkeiten – aber auch die Grenzen – des Einsatzes von patientenindividualisierten Arzneimitteln einschließlich der rechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Privilegierungstatbestand des § 13 Abs. 2b S. 1 AMG.
Die gemeinsame Diskussion und Fragerunde – im Rahmen welcher wie gewohnt das Thema der nächsten Veranstaltung festgelegt wird – beendet die Veranstaltung.