In dem vom arzneimittelrechtlich führenden Deutschen Apotheker Verlag 2018 erstmalig herausgegebenen „Handbuch Komplementärmedizin“ durfte ich das Kapitel über das einschlägige Apotheken- und Arzneimittelrecht verfassen. Das neue Handbuch hat schon kurz

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Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 02. Juli 2016 in München, zusammen mit Stephan Walcher, Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin und Hans-Jörg Weber, Fachanwalt für Medizinrecht. Das (Ko-)Referat mit

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Vorlesungstag von Dr. Breitkreutz im Masterstudiengang Kulturwissenschaften und Komplementäre Medizin, Modul „Ethik, Recht, Wirtschaft“, am 24. Juni 2016 in Frankfurt (Oder) Der aus vier Vorlesungen bestehende Seminartag skizziert die für

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Vorlesung von Dr. Frank Breitkreutz am 20. Juni 2016 in Leipzig, Lehrveranstaltung „Biomimetische Verfahren der Geweberegeneration mit körpereigenen Stammzellen“, Professur für Zelltechniken und angewandte Stammzellbiologie, Prof. Dr. Augustinus Bader Die

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Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 08. September 2015 in Berlin Das Referat von Dr. Breitkreutz am 08. September 2015 in Berlin skizziert die wichtigsten Aspekte „biologischer“ Krebstherapien: Therapiefreiheit und

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Sachverhalt Bei dem gesetzlich Versicherten wurde im Juli 2013 ein metastasiertes Pankreas-Ca diagnostiziert. An die unmittelbar erfolgte Operation schloss sich eine sechsmonatige Chemotherapie an. Kurz vor deren Ende wurde ein

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Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 09. Mai 2015 in Heidelberg, 17. Patienten-Arzt-Kongress der GfBK Das Referat skizziert die wichtigsten Patientenrechte und ihre Grenzen bzw. – direkt korrespondierend – die

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Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 09. Mai 2015 in Heidelberg, 02. CFB-Seminar 2015 Der Vortrag skizziert den aktuellen Streitstand zur Bedenklichkeit des Arzneistoffes Amygdalin und sensibilisiert für die haftungsträchtigsten

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TK zur Kostenerstattung und künftiger Sachleistung verpflichtet Mit einem erfreulichen Urteil vom 18. März 2015 hat das Sozialgericht Berlin die Techniker Krankenkasse zur Erstattung der Kosten für (ambulante) hyperthermische Behandlungen

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Sachverhalt Bei dem Patienten wurde ein hirneigener Tumor diagnostiziert (Glioblastom, WHO-Grad IV). Nach neurochirurgischer Resektion erfolgte eine Bestrahlung; eine Chemotherapie wurde wegen fehlender Methylierung nicht durchgeführt. Angesichts der Bedrohlichkeit der

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