Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz auf der Jahrestagung der Arbeitsgemeinsachaft Radiopharmazie und Radiochemie vom 17. September 2020 bis 19. September 2020 in Wittenberg
In der Diagnostik und Behandlung von chronischen und unmittelbar lebensbedrohlichen Erkrankungen gewinnen nuklearmedizinische Anwendungen mehr und mehr an Bedeutung, vor allem vor allem durch die Möglichkeit einer Anwendung von patientenindividualisierten Arzneimitteln.
Gewinnung und Anwendung von Individualarzneimitteln sind allerdings mit diversen rechtlichen Stolperfallen behaftet, vor allem im Bereich der radioaktiven Arzneimittel gem. § 4 Abs. 9 AMG.
Der Vortrag von Dr. Breitkreutz sensibilisiert für die in der Praxis häufigsten straf- wie zivilrechtlichen Haftungsrisiken bei Herstellung, Abgabe und Applikation von Radiopharmaka:
I. Arzneimittelrecht
(Die gesetzlichen Vorgaben und ihre strafbewehrten (!) Grenzen)
II. Haftungsrecht
(Deliktische Herstellerhaftung, Arzthaftung bei der Applikation und Gefährdungshaftung gem. §§ 84ff. AMG)
III. Versicherungsschutz
(Absicherung der verbleibenden – dem Umgang mit Radiopharmaka immanenten – Risiken)