Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 07. Dezember 2012, 14.00 Uhr(Kurfürstenanlage 1, 69115 Heidelberg): Wenige Verfahren der komplementären Onkologie polarisieren so stark wie die Therapie mit „Vitamin B 17“, Amygdalin
Bei dem noch jugendlichen Patienten wurde ein Leberzellkarzinom diagnostiziert. Umfangreiche Operationen einschließlich einer Lebertransplantation, diverse Chemotherapien und herkömmliche Bestrahlungen konnten eine Metastasierung nicht verhindern. Da eine herkömmliche Bestrahlung wegen der
Zum Sachverhalt Bei dem noch jugendlichen Patienten wurde ein (metastasiertes) hepathozelluläres Karzinom diagnostiziert. Nach operativer Tumorentfernung musste die anschließende Zytostatika-Therapie aufgrund von erheblichen Nebenwirkungen abgebrochen werden. Eine weitere (transarterielle) Chemotherapie
Sachverhalt Bei der Patientin wurde Bauchspeicheldrüsenkrebs mit diffuser Lebermetastasierung diagnostiziert. Wegen ihres fortgeschrittenen Lebensalters und der hierdurch bedingten Immunsuppression lehnte die gesetzlich Versicherte die fachärztlich „angebotene“ Operation und Chemotherapie ab.
Regionale Elektrohyperthermie: Ordnungsgemäße Abrechnung und Erstattungsfähigkeit(Erwiderung auf Heyll, Versicherungsmedizin 64 (2012), 70ff.) Hyperthermische Verfahren werden in der Zivilgerichtsbarkeit mittlerweile bei den verschiedensten Tumoridentitäten als medizinisch notwendige Heilbehandlung eingestuft, deren Kosten von den
Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 05. Oktober 2012, 10.00(Kurfürstenanlage 1, 69115 Heidelberg): Individualtherapeutika haben in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, vor allem in der komplementären Onkologie. Ihre
Sachverhalt Bei der Mandantin wurde ein hepatozelluläres Karzinom mit Knochenmetastasen diagnostiziert. Die leitliniengerechte Strahlentherapie musste aufgrund einer Unverträglichkeit gegen das benutzte Kontrastmittel abgebrochen werden. Die im Anschluss begonnene Chemotherapie musste
In einem weiteren von der Sozietät erstrittenen Beschluss verpflichtete das Landessozialgericht Bayern die Techniker Krankenkasse erneut zur vorläufigen Gewährung von ambulanten hyperthermischen Behandlungen in Form der regionalen Tiefenhyperthermie. Das Besondere
Bei der Patientin wurde metastasiertes Psammonkarzinom diagnostiziert, das nach ausführlicher operativer Intervention zytostatisch nachbehandelt wurde. Zusätzlich zum chemotherapeutischen Schema wurde – zur Verstärkung der zytotoxischen Wirkung – im Wege der
Erfahrungsgemäß treten gebührenrechtliche Missverständnisse besonders häufig in komplementärmedizinisch ausgerichteten Praxen und Kliniken auf. Vor allem umweltmedizinisch und kom- plementäronkologisch therapierende Kollegen sind exponiert. Dies hat seinen Grund teilweise in den