Regionale Elektrohyperthermie: Ordnungsgemäße Abrechnung und Erstattungsfähigkeit(Erwiderung auf Heyll, Versicherungsmedizin 64 (2012), 70ff.) Hyperthermische Verfahren werden in der Zivilgerichtsbarkeit mittlerweile bei den verschiedensten Tumoridentitäten als medizinisch notwendige Heilbehandlung eingestuft, deren Kosten von den

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Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 05. Oktober 2012, 10.00(Kurfürstenanlage 1, 69115 Heidelberg): Individualtherapeutika haben in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, vor allem in der komplementären Onkologie. Ihre

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Sachverhalt Bei der Mandantin wurde ein hepatozelluläres Karzinom mit Knochenmetastasen diagnostiziert. Die leitliniengerechte Strahlentherapie musste aufgrund einer Unverträglichkeit gegen das benutzte Kontrastmittel abgebrochen werden. Die im Anschluss begonnene Chemotherapie musste

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In einem weiteren von der Sozietät erstrittenen Beschluss verpflichtete das Landessozialgericht Bayern die Techniker Krankenkasse erneut zur vorläufigen Gewährung von ambulanten hyperthermischen Behandlungen in Form der regionalen Tiefenhyperthermie. Das Besondere

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Bei der Patientin wurde metastasiertes Psammonkarzinom diagnostiziert, das nach ausführlicher operativer Intervention zytostatisch nachbehandelt wurde. Zusätzlich zum chemotherapeutischen Schema wurde – zur Verstärkung der zytotoxischen Wirkung – im Wege der

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Erfahrungsgemäß treten gebührenrechtliche Missverständnisse besonders häufig in komplementärmedizinisch ausgerichteten Praxen und Kliniken auf. Vor allem umweltmedizinisch und kom- plementäronkologisch therapierende Kollegen sind exponiert. Dies hat seinen Grund teilweise in den

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Sachverhalt Bei der Patientin wurde ein sog. Klatskin-Tumor diagnostiziert. Aufgrund des sehr reduzierten Allgemeinzustandes kam eine leitliniengerechte Chemotherapie nicht in Betracht. Der behandelnde Arzt empfahl daher die Behandlung im Wege

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abstract (Stand: Oktober 2012):Hyperthermische Verfahren werden in der Zivilgerichtsbarkeit mittlerweile bei den verschiedensten Tumorentitäten als medizinisch notwendige Heilbehandlung eingestuft, deren Kosten von den privaten Krankenversicherungen zu erstatten sind. Auch die

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Der vorangegangene Teil widmete sich dem Off-Label-Use unter dem Gesichtspunkt der Haftung des Behandlers. Dieser Beitrag be- schäftigt sich mit der Finanzierung der zulassungsüberschreitenden Arzneimitteltherapie. Versicherungsrechtlich gilt hierbei der Grundsatz,

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Im April 2012 stimmte der Widerspruchsausschuss der Heimat BKK einer Kostenübernahme für Hyperthermiebehandlungen und Ozontherapien zu. Sachverhalt Bei der Mandantin wurde erstmals im Jahr 2009 ein Mammakarzinom diagnostiziert. Sie erhielt

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