Die Übernahme hyperthermischer Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen wird bekanntlich noch immer überaus kontrovers diskutiert. Auch im sechsten Jahr nach der sog. „Nikolaus“-Entscheidung, mit welcher das Bundesverfassungsgericht den Weg für

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Im Oktober 2011 verpflichtete das Sächsische Landessozialgericht die BARMER GEK im Eilverfahren zur vorläufigen Gewährung von ambulanten Hyperthermie-Behandlungen. Sachverhalt Bei der Mandantin wurde ein Mammakarzinom diagnostiziert. Sie unterzog sich in

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Ein als Nahrungsergänzungsmittel deklariertes Produkt, welches ausschließlich die Aminosäure Acetylcystein enthält und eine tägliche Verzehrsmenge von 500 mg angibt, ist nicht verkehrsfähig. Vielmehr handelt es sich um ein Arzneimittel nach

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Das Tagesseminar vermittelt Ihnen die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Herstellung und den Vertrieb von Nahrungsergänzungen und von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke. Die beiden Schwerpunkte sind das Recht der Inhaltsstoffe

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Ein Produkt, das im Wesentlichen die Zutat Chitosan enthält, ist nicht als ergänzende bilanzierte Diät (zur diätetischen Behandlung von Übergewichtigkeit o. ä.) verkehrsfähig. Unabhängig davon, dass es bereits an einer

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Die Anforderungen der Wettbewerbsgerichte an den Wirksamkeitsnachweis für bilanzierte Diäten (§ 14 b Abs. 1 DiätV) sind in den letzten Jahren bekanntlich strenger und strenger geworden. Dies zeigt sich nicht

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Zusammenfassung:Während private Krankenversicherungen die Kosten für hyperthermische Behandlungen in der Regel ohne Weiteres übernehmen, wird die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen (im Folgenden: GKV) seit Jahren kontrovers diskutiert. Dies hat

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Im Rahmen eines laufenden Wettbewerbsverfahrens erwirkte die Kanzlei Dr. Breitkreutz & Kollegen vor dem Landgericht Heidelberg eine einstweilige Verfügung, die den Vertrieb eines als Nahrungsergänzung deklarierten Produktes „ACC 500 mg

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