Die Sozietät wurde damit beauftragt, die wettbewerbswidrige Werbung für das Produkt „Duramental Glutathion“ zu unterbinden. Der Vertreiber, die Precur GmbH, hatte das Produkt – ausgesprochen medienwirksam – als potentes Mittel
Zusammenfassung: Neue Behandlungsmethoden dürfen in der vertragsärztlichen Versorgung ausschließlich dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erbracht werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine positive Empfehlung abgegeben hat, unter anderem
Vortrag am 09. November 2010 in Frankfurt am Main Veranstalter: ManagementCircle AG
Vortrag am 09. November 2010 in Frankfurt am Main Veranstalter: ManagementCircle AG
Zusammenfassung: Aus Gründen des Verbraucherschutzes hat der nationale Gesetzgeber die Werbung mit gesundheitlichen Aspekten von Nahrungsergänzungen und bilanzierten Diäten stark eingeschränkt. Damit sollen die angesprochenen Kunden vor einer Täuschung und
Zusammenfassung: Die aktuelle Rechtslage stellt hohe Anforderungen an Unternehmen, die ernährungsmedizinische Produkte auf den Markt bringen oder bereits eingeführte Produkte aufgrund aktueller Gesetzesvorhaben neu bewerten wollen: Die Erwartungen der Unternehmensleitung,
Zusammenfassung Aus Gründen des Verbraucherschutzes hat der nationale Gesetzgeber die Werbung mit gesundheitlichen Aspekten von Nahrungsergänzungen und bilanzierten Diäten stark eingeschränkt. Damit sollen die angesprochenen Kunden vor einer Täuschung und
Lebensmittel, insbesondere Nahrungsergänzungen, die Bestandteile der so genannten Paradiesnuss (ein bekannter Selen-Akkumulator) enthalten, unterfallen der sog. Novel-Food-VO und sind – angesichts der bis dato fehlenden Genehmigung – nicht verkehrsfähig. Dies
Ein als Nahrungsergänzungsmittel deklariertes Produkt, welches ausschließlich die Aminosäure Acetylcystein enthält ist – basierend auf einer täglichen „Verzehrsmenge“ von 500 mg – als Nahrungsergänzungsmittel nicht verkehrsfähig. ACC, dessen pharmakologisch wirksame
In einem Urteil vom 24. November 2009 hat das OLG Düsseldorf die von den Vertreibern bilanzierter Diäten zu erfüllenden Anforderungen verschärft. Gemäß § 14 b Abs. 1 Satz 2 DiätV