Lebensmittel, insbesondere Nahrungsergänzungen, die Bestandteile der so genannten Paradiesnuss (ein bekannter Selen-Akkumulator) enthalten, unterfallen der sog. Novel-Food-VO und sind – angesichts der bis dato fehlenden Genehmigung – nicht verkehrsfähig. Dies

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Ein als Nahrungsergänzungsmittel deklariertes Produkt, welches ausschließlich die Aminosäure Acetylcystein enthält ist – basierend auf einer täglichen „Verzehrsmenge“ von 500 mg – als Nahrungsergänzungsmittel nicht verkehrsfähig. ACC, dessen pharmakologisch wirksame

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In einem Urteil vom 24. November 2009 hat das OLG Düsseldorf die von den Vertreibern bilanzierter Diäten zu erfüllenden Anforderungen verschärft. Gemäß § 14 b Abs. 1 Satz 2 DiätV

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Zusammenfassung: Die normative Protektion des Wettbewerbes vor privat veranlassten Beschränkungen übernimmt in Deutschland das so genannte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das GWB. Dieses markiert eine Grenze der Vertragsfreiheit, wobei es in

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