Die Sozietät wurde damit beauftragt, die wettbewerbswidrige Werbung für das Produkt „Duramental Glutathion“ zu unterbinden. Der Vertreiber, die Precur GmbH, hatte das Produkt – ausgesprochen medienwirksam – als potentes Mittel

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Zusammenfassung: Neue Behandlungsmethoden dürfen in der vertragsärztlichen Versorgung ausschließlich dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen  (GKV) erbracht werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine positive Empfehlung abgegeben hat, unter anderem

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Zusammenfassung: Aus Gründen des Verbraucherschutzes hat der nationale Gesetzgeber die Werbung mit gesundheitlichen Aspekten von Nahrungsergänzungen und bilanzierten Diäten stark eingeschränkt. Damit sollen die angesprochenen Kunden vor einer Täuschung und

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Zusammenfassung: Die aktuelle Rechtslage stellt hohe Anforderungen an Unternehmen, die ernährungsmedizinische Produkte auf den Markt bringen oder bereits eingeführte Produkte aufgrund aktueller Gesetzesvorhaben neu bewerten wollen: Die Erwartungen der Unternehmensleitung,

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Zusammenfassung Aus Gründen des Verbraucherschutzes hat der nationale Gesetzgeber die Werbung mit gesundheitlichen Aspekten von Nahrungsergänzungen und bilanzierten Diäten stark eingeschränkt. Damit sollen die angesprochenen Kunden vor einer Täuschung und

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Lebensmittel, insbesondere Nahrungsergänzungen, die Bestandteile der so genannten Paradiesnuss (ein bekannter Selen-Akkumulator) enthalten, unterfallen der sog. Novel-Food-VO und sind – angesichts der bis dato fehlenden Genehmigung – nicht verkehrsfähig. Dies

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Ein als Nahrungsergänzungsmittel deklariertes Produkt, welches ausschließlich die Aminosäure Acetylcystein enthält ist – basierend auf einer täglichen „Verzehrsmenge“ von 500 mg – als Nahrungsergänzungsmittel nicht verkehrsfähig. ACC, dessen pharmakologisch wirksame

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In einem Urteil vom 24. November 2009 hat das OLG Düsseldorf die von den Vertreibern bilanzierter Diäten zu erfüllenden Anforderungen verschärft. Gemäß § 14 b Abs. 1 Satz 2 DiätV

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