Die Übernahme hyperthermischer Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen wird bekanntlich noch immer überaus kontrovers diskutiert. Auch im sechsten Jahr nach der sog. „Nikolaus“-Entscheidung, mit welcher das Bundesverfassungsgericht den Weg für eine Erstattung auch jenseits negativer GBA-Voten ebnete, ist ein Konsens nicht ersichtlich. Insgesamt zeichnen sich die erfassten Konstellationen dadurch aus, dass weitestgehende Einigkeit im rechtlichen Bereich besteht, wohingegen erhebliche Bewertungsdiskrepanzen in tatsächlicher Hinsicht zu verzeichnen sind.
Die nachstehende Auswahl der kürzlich vom Verfasser erstrittenen Entscheidungen gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand der Diskussion.
Derzeit scheint sich die durch zwei wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eingeläutete Liberalisierung in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung – langsam – fortzusetzen. Denn es mehren sich die Entscheidungen, welche die therapeutische Bedeutung hyperthermischer Behandlungen respektieren und die gesetzlichen Krankenkassen trotz des negativen GBA-Votums aus dem Jahre 2005 zur Leistungsübernahme verpflichten. Anhand von vier stattgebenden Beschlüssen aus den Monaten August und September 2011 soll aufgezeigt werden, wann es derzeit sinnvoll ist, Erstattungsansprüche gegenüber der Krankenkasse notfalls auch gerichtlich durchzusetzen (und wann nicht).