Die Online-Veranstaltung für den Fatigatio e. V. Bundesverband ME/CFS gibt Betroffenen und ihren Angehörigen einen Überblick der rechtlichen Implikationen von ME/CFS-Erkrankungen:
1. Die Herausforderung
Da es sich bei Multisystemerkrankungen um vergleichsweise „neue“ Krankheitsbilder mit überdies uneinheitlicher Symptomatik handelt, bestehen schon deshalb gewisse rechtliche Schwierigkeiten, weil das medizinische Versicherungsrecht in Deutschland nur sehr bedingt dafür ausgelegt ist, mit unkonventionellen Konstellationen umzugehen:
Die einschlägigen rechtlichen Regelungen sind oft sehr starr und tendenziell rückwärtsgerichtet, weshalb zunächst grundsätzliche Herausforderungen bestehen, die zu Beginn des Vortrages skizziert werden.
2. Die einzelnen Problemkreise
In der täglichen Praxis lassen sich die rechtlichen Auswirkungen von ME/CFS-Erkrankungen im Kern in zwei Gruppen einteilen, nämlich in Problemkreise der sogenannten Primäransprüche (a) und in solche der Sekundäransprüche (b):
a. Krankenversicherung – worauf besteht Anspruch?
Zuallererst besteht natürlich das Bestreben, krankheitsbedingte Beeinträchtigungen zunächst (1) als solche auszumachen, um diese sodann (2) möglichst wirksam zu behandeln.
Dies wirft die Frage auf, ob und in welchem Ausmaß die einzelnen Kostenträger für die einschlägige Diagnostik aufkommen müssen und falls ja, auf welche Heilbehandlungen bzw. Erstattung deren Kosten ein rechtlicher Anspruch besteht. Hier besprechen wir die in der Praxis häufigsten juristischen Fallstricke und gehen bestimmte Musteranträge durch.
b. Lohnersatzleistungen: Krankengeld, Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung
Oft chronifizieren die krankheitsbedingten Beeinträchtigungen und sind von einer Schwere, dass der früheren beruflichen Tätigkeit nicht, bzw. nicht mehr in dem gewohnten Umfang nachgegangen werden kann.
In solchen Konstellationen stellt sich die Frage, ob und ggf. in welchem Ausmaß Lohnersatzleistungen beansprucht werden können, und zwar sowohl aus der Sozialversicherung (Krankengeld, bzw. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung), als auch aus privaten Versicherungsverträgen, hier vor allem Krankentagegeldverträgen, bzw. Verträgen über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Auch insoweit skizziere ich die einzelnen rechtlichen Vorgaben und erörtere, unter Hinweis auf diverse Vorlagen, wie man Leistungsanträge rechtssicher verfasst.
Einen Schwerpunkt setzen wir bei der sog. PEM – als Leitsymptom von ME/CFS-Erkrankungen:
Nicht selten berichten Patienten, nach gewissen körperlichen, geistigen oder emotionalen Belastungen von einer erheblichen und im Verhältnis zur vorangegangenen (Über-)Reizung unverhältnismäßigem Zustandsverschlechterung zu leiden, vor allem in Gestalt einer Verstärkung von Symptomen, bis hin zum völligen körperlichen Zusammenbruch („Crash“).
Eine derartige Verschlechterung der Symptomatik bereits nach geringer körperlicher und/oder geistiger Anstrengungen wird in der medizinischen Wissenschaft als „Post-exertionelle Malaise“ (PEM) in Bezug genommen und stellt Betroffene hier im Hinblick auf die versicherungsvertraglichen Mitwirkungsobliegenheiten vor eine besondere Herausforderung.
3. Fragen und Diskussion
Eine – meinetwegen zeitlich gern unbegrenzte – Fragerunde beendet die Veranstaltung und auf eine rege Teilnahme freue ich mich!