Im Streit um die Korruptionsstrafbarkeit von Ärzten hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshof bekanntlich im März 2012 eine Lanze für die Ärzteschaft gebrochen: Nehmen niedergelassene Vertragsärzte Bestechungsgelder an,

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Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am Sonnabend, 22. Juni 2013 (Nationales Oncothermie-Symposium 2013, Köln) Der Vortrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit hyperthermischer Behandlungen. Besondere Berücksichtigung findet

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Ein Dauerthema in der Komplementärmedizin ist die Durchführung von Heilversuchen in verzweifelten Situationen. Hier stellt sich zunächst die Frage, ob und inwieweit sich der jeweilige Behandler mit experimentellen Methoden im

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Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 11. Mai 2013, 10.00 Uhr(Kurfürstenanlage 1, 69115 Heidelberg): Erlaubnisfreie Eigenherstellungen gem. § 13 Abs. 2b AMG –  beliebt vor allem in der Umweltmedizin und

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Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am Sonntag, den 05. Mai 2013, 18.00 Uhr(16. Internationaler GfbK-Kongress, 04./05. Mai 2013 Heidelberg, Arzt-Patienten-Forum) Die Therapie jenseits der „Schulmedizin“ ist mitunter besonderen rechtlichen Anforderungen

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Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am Sonnabend, den 04. Mai 2013, 12.00 Uhr(16. Internationaler GfbK-Kongress, 04./05. Mai 2013 Heidelberg, Arzt-Patienten-Forum) Dieser Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Breitkreutz gibt einen Überblick über die aktuelle

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Einführung und ÜberblickDas „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (Patientenrechtegesetz) vom 20. Februar 2013 ist am 26. Februar 2013 in Kraft getreten.  Zweck des Gesetzes war es,

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Wenige Naturheilverfahren polarisieren so stark wie die vor allem in der Komplementäronkologie verbreitete Therapie mit „Vitamin B 17“: Während es sich für die Anhänger dieser Behandlungsmethode um ein gut verträgliches,

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Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 16. Februar 2013, 10.00 Uhr(Kurfürstenanlage 1, 69115 Heidelberg): Dieser Vortrag wiederholt im Wesentlichen das Referat vom 07. Dezember 2012, für welches aufgrund der starken Nachfrage

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Mit dem Rationalisierungsdruck im Gesundheitswesen ist eine Vielzahl von wirtschaftlichen Privilegien der Ärzteschaft ins Visier von Politik und Rechtsprechung geraten. Dies betrifft naturgemäß vor allem das Abrechnungswesen: Verhaltensweisen, die sich

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