Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 11. Mai 2013, 10.00 Uhr
(Kurfürstenanlage 1, 69115 Heidelberg):
Erlaubnisfreie Eigenherstellungen gem. § 13 Abs. 2b AMG – beliebt vor allem in der Umweltmedizin und der komplementären Onkologie – nehmen an Bedeutung zu.
Auf Grundlage einer gewachsenen klinischen Erfahrung werden in jüngster Zeit vermehrt auch solche Stoffe eingesetzt, die behördlicherseits teilweise (noch) als bedenkliche Arzneimittel eingestuft sind. Dies wiederum zieht gesteigerte Sorgfalts- und Überwachungspflichten nach sich.
Am Beispiel von Amygdalin- und Germaniumaufbereitungen erörtert Rechtsanwalt Dr. Breitkreutz
- die Anforderungen an die Herstellung unter „unmittelbarer fachlicher Verantwortung“ i. S. v. § 13 Abs. 2b AMG,
- die gebührenrechtlichen Vorgaben bei der Abrechnung selbst hergestellter Arzneimittel einschließlich der möglichen Steigerungssätze
- die potentielle Bedenklichkeit der verwendeten Arzneistoffe.
Vor allem bei Germanium-Infusionen ist das Zusammenspiel von Ausgangsstoff, Reinheit, Dosierung und (lege artis-)Herstellung entscheidend, nicht zuletzt im Hinblick auf berufsrechtliche und/oder (arzneimittel-)strafrechtliche Verfahren.
Ein kurzer Ausblick auf haftungsrechtliche Implikationen und Erstattungsfähigkeit schließt das Referat.