Die Konstellation
Nach meiner Erfahrung ist fast jeder Versicherte in der Lage, auch ohne anwaltliche Begleitung einen Antrag auf Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu stellen.
In aller Regel rate ich deshalb nach Prüfung der ärztlichen Befunde und der Versicherungsunterlagen dazu, das Antragsverfahren (möglichst mit den von mir hier zum kostenfreien Download bereitgestellten Vorlagen) selbst zu führen:
Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung bereits im Leistungsverfahren werden nämlich von der Rechtschutzversicherung nicht erstattet und die in diesem Verfahrensstadium zu erbringenden Tätigkeiten sind grundsätzlich nicht derart anspruchsvoll, dass man sie nicht auch selbst erbringen könnte. Aus meiner Sicht kann man sich deshalb das entsprechende Anwaltshonorar fast immer sparen.
In einem der wenigen Fälle, in denen ich mich gleichwohl zu einer anwaltlichen Vertretung bereits im Antragsverfahren habe „überreden“ lassen, konnte ich kürzlich einen erfreulichen Erfolg erzielen:
Der Sachverhalt
Der Auftrag kam von einer TV-bekannten Unternehmerin, die nach jahrelanger Raubbau-Arbeit und zwei behandlungsfehlerhaften Operationen die medizinischen Folgen in ihrer anspruchsvollen Tätigkeit nicht weiter kompensieren konnte.
Die hohe Arbeitslast ihrer beruflichen Tätigkeit – als geschäftsführende Inhaberin eines international agierenden Unternehmens hatte sie ein enormes tägliches Pensum zu bewältigen, welches aus einer Vielzahl von Besprechungen/Entscheidungen/Ausarbeitungen bestand – konnte krankheitsbedingt schlichtweg nicht mehr bewältigt werden.
Dies wiederum zog eine recht schnell eintretende – ausgeprägte – (Erschöpfungs-)Depression nach sich, die zweifellos in kürzester Zeit zu einem stationären Krankenhausaufenthalt geführt hätte.
Meine Mandantin entschloss sich daher, die „Reißleine“ zu ziehen und ließ mich einen Antrag auf Versicherungsleistungen aus der privaten Berufsunfähigkeit stellen.
Das Verfahren
Nach Lektüre von Arztbefunden und Police war schnell klar, dass Berufsunfähigkeit im Sinne der vereinbarten Bedingungen vorlag; ich konnte deshalb den Leistungsantrag innerhalb weniger Arbeitstage ausarbeiten und versenden.
Zwar gab es im Hinblick auf die extrem anspruchsvolle Tätigkeit als Unternehmerin einerseits und die doch recht gravierenden medizinischen Beeinträchtigungen andererseits keine ernsthaften Zweifel am Verfahrensausgang.
Ich war allerdings doch erleichtert, als (abgesehen von den üblichen Nachfragen) nach vergleichsweise kurzer Zeit ein Anerkenntnis abgegeben wurde. (Gar nicht so selten habe ich nämlich erlebt, dass ich selbst in den eindeutigsten Fällen die Leistungsansprüche im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durchsetzen musste, dies blieb uns hier glücklicherweise erspart).
Erfreulich an diesem Anerkenntnis war zunächst, dass ich den Sachverhalt offenbar so klar aufbereitet hatte, dass der Versicherer auf eine Befragung durch einen eigenen Gutachter verzichtete:
Dies hat das Leistungsverfahren nicht nur enorm beschleunigt – in der Praxis ist die Begutachtung durch Versicherungsärzte nicht selten mit Ärger verbunden, den wir uns in diesem Falle sparen konnten.
Ebenfalls erfreulich war, dass der Versicherer in seinem Anerkenntnis meiner Position folgte, dass nach den vorliegenden Unterlagen und Befunden bereits seit geraumer Zeit Berufsunfähigkeit vorlag und deshalb nach den vereinbarten Bedingungen auch rückwirkende Leistungen zu erbringen waren:
Obwohl ich den Antrag erst Ende 2022 stellte, zahlte der Versicherer rückwirkend für die gesamten beiden Kalenderjahre 2021 und 2022 (was sich aus dem Tag der Erstdiagnose ableitete).
Dies brachte meiner Mandantin nicht nur eine Einmalzahlung in Höhe von 45.000,- € ein, sondern Leistungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Höhe von ca. 234.000,- €.
Alles in Allem ein erfreulicher Ausgang.