Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am Sonnabend, den 04. Mai 2013, 12.00 Uhr
(16. Internationaler GfbK-Kongress, 04./05. Mai 2013 Heidelberg, Arzt-Patienten-Forum)
Dieser Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Breitkreutz gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit komplementärer Behandlungen bei onkologischen Erkrankungen:
- Der Referent stellt zunächst klar, dass die Entscheidung für oder gegen eine ganz bestimmte Therapie eine höchstpersönliche Entscheidung des Patienten ist. Diese ist jeglicher Einflussnahme – sei es durch Leitlinien, Fachgremien oder Krankenversicherungen – entzogen.
Konsequenzen hat die Wahl der Therapie für die Frage nach der Finanzierung der Behandlung. Denn nicht bei allen komplementärmedizinischen Verfahren besteht auch ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber der jeweiligen Versicherung. - Insoweit skizziert der Referent anschließend die Rechtslage hinsichtlich der Erstattungspflicht bei so genannten „Neuland-“ oder sonstigen Verfahren jenseits der Leitlinien. Erörtert wird insbesondere die Gesetzessystematik der außervertragsärztlichen Versorgung bei lebensbedrohlichen Erkrankungen.
- Im Anschluss werden die häufigsten – oft kostenintensiven und leicht vermeidbaren – Fehlerquellen im Umgang mit den Kostenträgern genannt. Es folgen Anregungen für eine optimierte Kommunikation mit der Krankenversicherung.
- Der Vortrag schließt mit einigen Beispielen aktueller, vom Referenten erstrittener gerichtlicher Entscheidungen.
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