Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 16. Februar 2013, 10.00 Uhr
(Kurfürstenanlage 1, 69115 Heidelberg):
Dieser Vortrag wiederholt im Wesentlichen das Referat vom 07. Dezember 2012, für welches aufgrund der starken Nachfrage keine Anmeldungen mehr entgegengenommen werden konnten:
Wenige Verfahren der komplementären Onkologie polarisieren so stark wie die Therapie mit „Vitamin B 17“, Amygdalin oder Laetril.
In der Vergangenheit wurde diese Stoffgruppe von behördlicher Seite wiederholt als bedenkliches Arzneimittel eingestuft, insbesondere vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und von der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker.
Nach Ansicht des Referenten lässt sich die pauschale Einstufung als bedenkliches Arzneimittel, das damit einhergehende Verkehrsverbot und – vor allem – die hieraus folgende Strafbarkeit der anwendenden Ärzte und Heilpraktiker nicht weiter aufrechterhalten. Erste Urteile bestätigen diese Einschätzung.
Umgekehrt kann nicht von einer generellen Unbedenklichkeit sämtlicher Erscheinungen der „B17-Therapie“ ausgegangen werden.
Dieser Vortrag gibt einen Überblick über die rechtliche Zulässigkeit der verschiedenen Rohstoffe, Arzneimittel und Applikationsformen. Ferner werden – anhand der erlaubnisfreien Eigenherstellung gem. § 13 Abs. 2 b AMG – die Voraussetzungen der legalen Möglichkeiten einer Amygdalin-Therapie dargestellt, und zwar an aktuellen aktuellen Beispielen aus der Prozess- und Beratungspraxis von Dr. Breitkreutz.