Sachverhalt Bei der Patientin wurde ein sog. Klatskin-Tumor diagnostiziert. Aufgrund des sehr reduzierten Allgemeinzustandes kam eine leitliniengerechte Chemotherapie nicht in Betracht. Der behandelnde Arzt empfahl daher die Behandlung im Wege

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abstract (Stand: Oktober 2012):Hyperthermische Verfahren werden in der Zivilgerichtsbarkeit mittlerweile bei den verschiedensten Tumorentitäten als medizinisch notwendige Heilbehandlung eingestuft, deren Kosten von den privaten Krankenversicherungen zu erstatten sind. Auch die

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Der vorangegangene Teil widmete sich dem Off-Label-Use unter dem Gesichtspunkt der Haftung des Behandlers. Dieser Beitrag be- schäftigt sich mit der Finanzierung der zulassungsüberschreitenden Arzneimitteltherapie. Versicherungsrechtlich gilt hierbei der Grundsatz,

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Im April 2012 stimmte der Widerspruchsausschuss der Heimat BKK einer Kostenübernahme für Hyperthermiebehandlungen und Ozontherapien zu. Sachverhalt Bei der Mandantin wurde erstmals im Jahr 2009 ein Mammakarzinom diagnostiziert. Sie erhielt

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Der Einsatz von Arzneimitteln außerhalb ihres Anwendungsgebietes ist in der komplementär-medizinischen Therapie an der Tagesordnung: Im Patientenklientel findet sich regelmäßig ein vergleichsweise hoher Anteil an schwerwiegenden Immunerkrankungen und/oder Krebsleiden. Gerade bei onkologischen

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Im April 2012 konnte eine Einigung mit der Betriebskrankenkasse der BMW-AG hinsichtlich der vorläufigen Kostenübernahme für eine Behandlung mit onkolytischen Viren, dendritischen Zellen, kombinierter Hyperthermie, Hitzeschockproteinen und Ozontherapie zur Bekämpfung

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Einführung und ÜberblickAus der Betreuung einer Vielzahl von komplementärmedizinisch therapierenden Ärzten und Heilpraktikern ist dem Verfasser eine aus anwaltlicher Sicht fast schon beunruhigende Gutgläubigkeit der Heilberufler im Hinblick auf ihre

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Die Regenbogenpresse – primär in Gestalt der Organe „BILD“ und „Super-Illu“ – berichtete umfangreich über das „Traumzauberbaum“-Verfahren: Die Schöpfer des bekannten Kindermusicals „Traumzauberbaum“ hatten seinerzeit eine Lizenzvereinbarung geschlossen, nach welcher

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Die Kostenübernahme für komplementäre onkologische Behandlungen wird von den Krankenversicherungen bzw. Krankenkassen oft mit dem Argument abgelehnt, die jeweilige Therapie sei nicht von einem entsprechenden Facharzt – etwa für Hämatologie und

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Zusammenfassung:Es mehren sich die Entscheidungen, welche die therapeutische Bedeutung hyperthermischer Behandlungen respektieren und die gesetzlichen Krankenkassen trotz des negativen GBA-Votums aus dem Jahre 2005 zur Leistungsübernahme verpflichten. Zwei Be- schlüsse

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