Einführung und Überblick
Aus der Betreuung einer Vielzahl von komplementärmedizinisch therapierenden Ärzten und Heilpraktikern ist dem Verfasser eine aus anwaltlicher Sicht fast schon beunruhigende Gutgläubigkeit der Heilberufler im Hinblick auf ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit bekannt.
Dies hat seine Ursache zum Einen in einer Vielzahl von immer komplizierteren Normen des Nebenstrafrechts (vor allem auf dem Gebiet des Lebens- und Arzneimittelstrafrechts), die heutzutage selbst für professionelle Rechtsanwender nicht immer leicht zu durchdringen sind. Zum Anderen hat sich in den letzten Jahren die Rechtsprechung zur (Korruptions-)Strafbarkeit gravierend geändert, was zu einer regelrechten Welle von Strafverfahren gegen Ärzte geführt hat, vor allem im Zusammenhang mit Anwendungsbeobachtungen.
Beide Entwicklungen bieten Anlass für einen warnenden Beitrag, der die zugrunde liegende Problematik anhand der in der Praxis weit verbreiteten „Kaminstudien“, „Aufwandsvergütungen“ und sonstigen Rückvergütungsgestaltungen erörtert. Zunächst wird in der gebotenen Kürze der Stand der juristischen Diskussion dargestellt (II.), um anschließend auf die Konsequenzen der aktuellen Rechtsprechung einzugehen (III.) Ohne eine Beratung im Einzelfall ersetzen zu können, werden sodann die wichtigsten Prinzipien dargestellt, um den Verdacht einer Korruptionsstraftat bereits im Vorfeld auszuräumen (IV.) Der Artikel endet mit einer praxiserprobten Checkliste und einem kurzen Hinweis auf eine sinnvolle Neuerung aus der Versicherungsbranche, mit welcher die verbleibenden Risiken kostengünstig abgesichert werden können.