Im April 2012 stimmte der Widerspruchsausschuss der Heimat BKK einer Kostenübernahme für Hyperthermiebehandlungen und Ozontherapien zu.
Sachverhalt
Bei der Mandantin wurde erstmals im Jahr 2009 ein Mammakarzinom diagnostiziert. Sie erhielt mehrere leitlinienorientierte Therapien, namentlich eine Operation sowie Strahlen- und Chemotherapien. Dennoch kam es zu einem Progress. Bei der Mandantin waren insoweit alle standardisierten Therapiemaßnahmen ausgeschöpft und die Durchführung einer Kurzwellen-Tiefenhyperthermie der Tumorregion, Ozontherapie und Vitamin-C-Infusion in Verbindung mit Chemotherapie indiziert. Nach der Durchführung dieser Therapien zeigte sich eine positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf und das Allgemeinbefinden der Mandantin.
Entscheidungen der Heimat BKK
Die Heimat BKK lehnte eine Kostenübernahme zunächst mit der Begründung ab, die medizinische Notwendigkeit der begehrten Behandlungen sei nicht indiziert. Nachdem die Kanzlei Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegte, übernahm der Widerspruchsausschuss die Argumentation der umfangreichen Begründung und stimmte einer Kostenübernahme zu.
Zur Begründung führte er – trotz gegenteiliger Auffassung des MDK – aus, dass die Voraussetzungen des „Nikolausbeschlusses“ bei diesen Behandlungen erfüllt seien: Die Mandantin litt an einer lebensbedrohlichen Erkrankung, für die keine allgemein anerkannten, dem Standard entsprechenden Therapien (mehr) zur Verfügung standen. Ferner wirkte sich die Hyperthermie und die Ozontherapien zumindest spürbar positiv auf den Krankheitsverlauf aus – gerade auch, weil bei der Mandantin eine signifikante Verbesserung des Gesundheitszustandes zu verzeichnen war.