Sachverhalt
Bei der Patientin wurde Bauchspeicheldrüsenkrebs mit diffuser Lebermetastasierung diagnostiziert. Wegen ihres fortgeschrittenen Lebensalters und der hierdurch bedingten Immunsuppression lehnte die gesetzlich Versicherte die fachärztlich „angebotene“ Operation und Chemotherapie ab.
Eine kurative Therapie stand nach den onkologischen Leitlinien nicht zur Verfügung, weshalb sich die Patientin zur Erhaltung der Lebensqualität für eine Behandlung im Wege der regionalen Hyperthermiebehandlung entschied; zusätzlichen wurden Mistel- und andere immunmodulierenden Infusionen verabreicht.
Verfahren
Die von den behandelnden Ärzten beantragte Kostenübernahme lehnte die gesetzliche Krankenversicherung (AOK Niedersachsen) ab: Die begehrte Therapie zähle zu den „neuen Behandlungsmethoden“ und sei vom GBA noch nicht positiv bewertet worden; im Übrigen stünden zur Behandlung der diagnostizierten Lebermetastasen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung auch eine Radioembolisation und/oder eine Chemoembolisation zur Verfügung.
Dem hierauf von der Kanzlei gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde von dem zuständigen Sozialgericht Magdeburg umgehend stattgegeben. Nach der vorläufigen Verpflichtung im Beschlusswege erkannte die AOK auch den Sachleistungs- und Kostenübernahmeanspruch in der Hauptsache an, was zur endgültigen Erledigung der Angelegenheit führte.
Zur Begründung führte das Sozialgericht Magdeburg aus: Es sei nachvollziehbar, dass die nur noch palliativ behandelbare Patientin die vertragsärztlichen Versorgungsalternativen (Operation und Chemotherapie) aufgrund der zu erwartenden, gravierenden Nebenwirkungen ablehne, so dass bei verfassungskonformer Auslegung der leistungsrechtlichen Vorschriften keine Standardmethode mehr zur Verfügung stehe. Demgegenüber biete die begehrte hyperthermische Behandlung die Aussicht auf eine spürbar positive Auswirkung auf den Krankheitsverlauf. Dies ergebe sich nicht nur aus der erreichten Verbesserung der Lebensqualität der Patientin und der Stabilisierung ihres Allgemeinbefindens. Auch die von der Kanzlei aufbereitete Studienlage weise in diese Richtung. Insbesondere berichte eine der vorgelegten Arbeiten über ein ausschließlich hyperthermisch behandeltes Patientenkollektiv, das sich bewusst gegen Operation, Chemo- und Radiotherapie entschieden hatte und bei denen Überlebenszeiten von bis zu fünf (!) Jahren verzeichnet werden konnten.