Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 02. Juli 2016 in München, zusammen mit Stephan Walcher, Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin und Hans-Jörg Weber, Fachanwalt für Medizinrecht.
Das (Ko-)Referat mit Stephan Walcher (Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin) und Rechtsanwalt Hans-Jörg Weber nebst anschließender Podiumsdiskussion auf dem 17. Interdisziplinären Kongress für Suchtmedizin vom 30. Juni bis 02. Juli 2016 in München gibt zunächst einen kurzen Überblick über die Systematik des Suchtmittelrechts (Grundsatzverbot in § 3 Abs. 1 BtMG mit „Ärzteprivileg“ in § 13 Abs.1 Satz 1 BtMG und Konkretisierung der „begründeten“ Anwendung in § 13 Abs. 3 BtMG i.V.m. § 5 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung, BtMVV).
Anschließend werden die aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen zur Substitution, ihre Auswirkungen auf die Instanzgerichtsrechtsprechung und aktuelle lokale Besonderheiten besprochen.
Handlungsempfehlungen für die Tätigkeit von Substitutionsärzten und die anschliessende Podiumsdiskussion beenden den Vortrag.
Weitere Informationen: Hier können Sie die Vortragspräsentation herunterladen.