Vorlesungstag von Dr. Breitkreutz im Masterstudiengang Kulturwissenschaften und Komplementäre Medizin, Modul „Ethik, Recht, Wirtschaft“, am 24. Juni 2016 in Frankfurt (Oder)
Der aus vier Vorlesungen bestehende Seminartag skizziert die für eine (auch) komplementärmedizinische Behandlung wesentlichen Rechtsgrundsätze.
Anhand von aktuellen Fällen aus der Mandatspraxis des Referenten wird jeweils die Handhabung der rechtlichen Vorgaben durch die behördliche und gerichtliche Praxis dargestellt.
- Vorlesung I (09.15-10:45 Uhr): Die Therapiefreiheit als rechtliche Grundlage der Anwendung von Neuland- und Außenseitermethoden
- Vorlesung II (11:15-12:45): Grenzen der Therapiefreiheit: Versicherungs- und Haftungsrecht
- Vorlesung III (14:15-15:45): Individualisierte Medizin: Arzneimittelrechtliche Vorgaben
- Vorlesung IV (16:15-17:45): Das Arztstrafrecht der Komplementärmedizin, Erstattungsanträge und gutachterliche Stellungnahmen
Weitere Informationen: Hier können Sie die Vortragspräsentation herunterladen.