Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 08. September 2015 in Berlin
Das Referat von Dr. Breitkreutz am 08. September 2015 in Berlin skizziert die wichtigsten Aspekte „biologischer“ Krebstherapien:
- Therapiefreiheit und Selbstbestimmungsrecht:
Im ersten Teil werden Therapiefreiheit des Behandlers und Selbstbestimmungsrecht des Patienten erörtert. Es wird klargestellt, dass (und warum) es keine Verpflichtung zum Einsatz leitliniengerechter Methoden gibt. Vielmehr darf im Einzelfall – sofern ein begründeter Anlass besteht – zugunsten von komplementären/alternativen bzw. Neulandmethoden von den „allgemein anerkannten Standards“ abgewichen werden. - Finanzierung durch Kostenträger:
Der zweite Teil widmet sich der Finanzierung durch Kostenträger. Das rechtliche „Dürfen“ ist angesichts der oft nicht unerheblichen Kosten für komplementäre Verfahren bei Weitem nicht die einzige Hürde für die Durchführung der Therapie: Therapiefreiheit und Selbstbestimmungsrecht bleiben stumpfe Waffen, solange die Finanzierung der Therapie nicht gesichert ist. Die Voraussetzung einer Kostenerstattung werden sowohl für privat als auch für gesetzlich Versicherte erörtert. Auch hier lautet die Kernaussage, dass – jedenfalls bei bedrohlichen Erkrankungen – keine verbindliche Einschränkung auf „Leitlinienmedizin“ besteht. - Häufige Fallstricke in der Komplementärmedizin und optimiertes Antragsverfahren:
Der dritte und letzte Teil sensibilisiert für die häufigsten Fallstricke in Erstattungsverfahren. Hinweise für einen optimierten Erstattungsantrag beenden den Vortrag, vor allem im Hinblick auf eine möglichst optimale Aufbereitung der medizinischen Sachlage.