Die Mai-Fortbildung widmet sich der Thematik der Erstattung von Heilbehandlungskosten für hyperthermische Behandlungen durch private Krankenversicherungen.
Ich stelle aktuelle Urteile und von mir erstrittene Entscheidungen vor, lege die für und gegen die den Versicherungsfall auslösende „medizinische Notwendigkeit“ sprechende Argumente dar und erkläre Ihnen die zunehmend an Bedeutung gewinnende Absicherung des ärztlichen Gebührenanspruches.
Vorschläge für ein (auch im Hinblick auf spätere Prozesstaktik) optimiertes Erstattungsverhalten beenden den Vortrag und in der anschließenden gemeinsamen Diskussion besprechen wir die künftige Aufbereitung der wissenschaftlichen Datenlage einschließlich der aus diversen Verfahren hervorgegangen Sachverständigengutachten …