Sachverhalt Bei der Patientin wurde Bauchspeicheldrüsenkrebs mit diffuser Lebermetastasierung diagnostiziert. Wegen ihres fortgeschrittenen Lebensalters und der hierdurch bedingten Immunsuppression lehnte die gesetzlich Versicherte die fachärztlich „angebotene“ Operation und Chemotherapie ab.
Sachverhalt Bei der Mandantin wurde ein hepatozelluläres Karzinom mit Knochenmetastasen diagnostiziert. Die leitliniengerechte Strahlentherapie musste aufgrund einer Unverträglichkeit gegen das benutzte Kontrastmittel abgebrochen werden. Die im Anschluss begonnene Chemotherapie musste
In einem weiteren von der Sozietät erstrittenen Beschluss verpflichtete das Landessozialgericht Bayern die Techniker Krankenkasse erneut zur vorläufigen Gewährung von ambulanten hyperthermischen Behandlungen in Form der regionalen Tiefenhyperthermie. Das Besondere
Bei der Patientin wurde metastasiertes Psammonkarzinom diagnostiziert, das nach ausführlicher operativer Intervention zytostatisch nachbehandelt wurde. Zusätzlich zum chemotherapeutischen Schema wurde – zur Verstärkung der zytotoxischen Wirkung – im Wege der
Sachverhalt Bei der Patientin wurde ein sog. Klatskin-Tumor diagnostiziert. Aufgrund des sehr reduzierten Allgemeinzustandes kam eine leitliniengerechte Chemotherapie nicht in Betracht. Der behandelnde Arzt empfahl daher die Behandlung im Wege
Im April 2012 stimmte der Widerspruchsausschuss der Heimat BKK einer Kostenübernahme für Hyperthermiebehandlungen und Ozontherapien zu. Sachverhalt Bei der Mandantin wurde erstmals im Jahr 2009 ein Mammakarzinom diagnostiziert. Sie erhielt
Im April 2012 konnte eine Einigung mit der Betriebskrankenkasse der BMW-AG hinsichtlich der vorläufigen Kostenübernahme für eine Behandlung mit onkolytischen Viren, dendritischen Zellen, kombinierter Hyperthermie, Hitzeschockproteinen und Ozontherapie zur Bekämpfung
Die Regenbogenpresse – primär in Gestalt der Organe „BILD“ und „Super-Illu“ – berichtete umfangreich über das „Traumzauberbaum“-Verfahren: Die Schöpfer des bekannten Kindermusicals „Traumzauberbaum“ hatten seinerzeit eine Lizenzvereinbarung geschlossen, nach welcher
Im Oktober 2011 verpflichtete das Sächsische Landessozialgericht die BARMER GEK im Eilverfahren zur vorläufigen Gewährung von ambulanten Hyperthermie-Behandlungen. Sachverhalt Bei der Mandantin wurde ein Mammakarzinom diagnostiziert. Sie unterzog sich in
Ein als Nahrungsergänzungsmittel deklariertes Produkt, welches ausschließlich die Aminosäure Acetylcystein enthält und eine tägliche Verzehrsmenge von 500 mg angibt, ist nicht verkehrsfähig. Vielmehr handelt es sich um ein Arzneimittel nach