Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am Sonntag, den 05. Mai 2013, 18.00 Uhr(16. Internationaler GfbK-Kongress, 04./05. Mai 2013 Heidelberg, Arzt-Patienten-Forum) Die Therapie jenseits der „Schulmedizin“ ist mitunter besonderen rechtlichen Anforderungen
Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am Sonnabend, den 04. Mai 2013, 12.00 Uhr(16. Internationaler GfbK-Kongress, 04./05. Mai 2013 Heidelberg, Arzt-Patienten-Forum) Dieser Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Breitkreutz gibt einen Überblick über die aktuelle
Einführung und ÜberblickDas „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (Patientenrechtegesetz) vom 20. Februar 2013 ist am 26. Februar 2013 in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes war es,
Wenige Naturheilverfahren polarisieren so stark wie die vor allem in der Komplementäronkologie verbreitete Therapie mit „Vitamin B 17“: Während es sich für die Anhänger dieser Behandlungsmethode um ein gut verträgliches,
Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 16. Februar 2013, 10.00 Uhr(Kurfürstenanlage 1, 69115 Heidelberg): Dieser Vortrag wiederholt im Wesentlichen das Referat vom 07. Dezember 2012, für welches aufgrund der starken Nachfrage
Mit dem Rationalisierungsdruck im Gesundheitswesen ist eine Vielzahl von wirtschaftlichen Privilegien der Ärzteschaft ins Visier von Politik und Rechtsprechung geraten. Dies betrifft naturgemäß vor allem das Abrechnungswesen: Verhaltensweisen, die sich
Vortrag von Dr. Frank Breitkreutz am 07. Dezember 2012, 14.00 Uhr(Kurfürstenanlage 1, 69115 Heidelberg): Wenige Verfahren der komplementären Onkologie polarisieren so stark wie die Therapie mit „Vitamin B 17“, Amygdalin
Bei dem noch jugendlichen Patienten wurde ein Leberzellkarzinom diagnostiziert. Umfangreiche Operationen einschließlich einer Lebertransplantation, diverse Chemotherapien und herkömmliche Bestrahlungen konnten eine Metastasierung nicht verhindern. Da eine herkömmliche Bestrahlung wegen der
Zum Sachverhalt Bei dem noch jugendlichen Patienten wurde ein (metastasiertes) hepathozelluläres Karzinom diagnostiziert. Nach operativer Tumorentfernung musste die anschließende Zytostatika-Therapie aufgrund von erheblichen Nebenwirkungen abgebrochen werden. Eine weitere (transarterielle) Chemotherapie
Sachverhalt Bei der Patientin wurde Bauchspeicheldrüsenkrebs mit diffuser Lebermetastasierung diagnostiziert. Wegen ihres fortgeschrittenen Lebensalters und der hierdurch bedingten Immunsuppression lehnte die gesetzlich Versicherte die fachärztlich „angebotene“ Operation und Chemotherapie ab.