Die Übernahme hyperthermischer Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen wird bekanntlich noch immer überaus kontrovers diskutiert. Auch im sechsten Jahr nach der sog. „Nikolaus“-Entscheidung, mit welcher das Bundesverfassungsgericht den Weg für
Im Oktober 2011 verpflichtete das Sächsische Landessozialgericht die BARMER GEK im Eilverfahren zur vorläufigen Gewährung von ambulanten Hyperthermie-Behandlungen. Sachverhalt Bei der Mandantin wurde ein Mammakarzinom diagnostiziert. Sie unterzog sich in
Ein als Nahrungsergänzungsmittel deklariertes Produkt, welches ausschließlich die Aminosäure Acetylcystein enthält und eine tägliche Verzehrsmenge von 500 mg angibt, ist nicht verkehrsfähig. Vielmehr handelt es sich um ein Arzneimittel nach
Das Tagesseminar vermittelt Ihnen die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Herstellung und den Vertrieb von Nahrungsergänzungen und von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke. Die beiden Schwerpunkte sind das Recht der Inhaltsstoffe
Ein Produkt, das im Wesentlichen die Zutat Chitosan enthält, ist nicht als ergänzende bilanzierte Diät (zur diätetischen Behandlung von Übergewichtigkeit o. ä.) verkehrsfähig. Unabhängig davon, dass es bereits an einer
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Die Anforderungen der Wettbewerbsgerichte an den Wirksamkeitsnachweis für bilanzierte Diäten (§ 14 b Abs. 1 DiätV) sind in den letzten Jahren bekanntlich strenger und strenger geworden. Dies zeigt sich nicht
Zusammenfassung:Während private Krankenversicherungen die Kosten für hyperthermische Behandlungen in der Regel ohne Weiteres übernehmen, wird die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen (im Folgenden: GKV) seit Jahren kontrovers diskutiert. Dies hat
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Im Rahmen eines laufenden Wettbewerbsverfahrens erwirkte die Kanzlei Dr. Breitkreutz & Kollegen vor dem Landgericht Heidelberg eine einstweilige Verfügung, die den Vertrieb eines als Nahrungsergänzung deklarierten Produktes „ACC 500 mg