Ein Produkt, das im Wesentlichen die Zutat Chitosan enthält, ist nicht als ergänzende bilanzierte Diät (zur diätetischen Behandlung von Übergewichtigkeit o. ä.) verkehrsfähig. Unabhängig davon, dass es bereits an einer

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Das Tagesseminar vermittelt Ihnen die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Herstellung und den Vertrieb von Nahrungsergänzungen und von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke. Die beiden Schwerpunkte sind das Recht der Inhaltsstoffe

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Die Anforderungen der Wettbewerbsgerichte an den Wirksamkeitsnachweis für bilanzierte Diäten (§ 14 b Abs. 1 DiätV) sind in den letzten Jahren bekanntlich strenger und strenger geworden. Dies zeigt sich nicht

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Zusammenfassung:Während private Krankenversicherungen die Kosten für hyperthermische Behandlungen in der Regel ohne Weiteres übernehmen, wird die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen (im Folgenden: GKV) seit Jahren kontrovers diskutiert. Dies hat

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Das Tagesseminar vermittelt Ihnen die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Herstellung und den Vertrieb von Nahrungsergänzungen und von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke. Die beiden Schwerpunkte sind das Recht der Inhaltsstoffe

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Im Rahmen eines laufenden Wettbewerbsverfahrens erwirkte die Kanzlei Dr. Breitkreutz & Kollegen vor dem Landgericht Heidelberg eine einstweilige Verfügung, die den Vertrieb eines als Nahrungsergänzung deklarierten Produktes „ACC 500 mg

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Die Sozietät wurde damit beauftragt, die wettbewerbswidrige Werbung für das Produkt „Duramental Glutathion“ zu unterbinden. Der Vertreiber, die Precur GmbH, hatte das Produkt – ausgesprochen medienwirksam – als potentes Mittel

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Zusammenfassung: Neue Behandlungsmethoden dürfen in der vertragsärztlichen Versorgung ausschließlich dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen  (GKV) erbracht werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine positive Empfehlung abgegeben hat, unter anderem

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