Der Einsatz von Arzneimitteln außerhalb ihres Anwendungsgebietes ist in der komplementär-medizinischen Therapie an der Tagesordnung: Im Patientenklientel findet sich regelmäßig ein vergleichsweise hoher Anteil an schwerwiegenden Immunerkrankungen und/oder Krebsleiden. Gerade bei onkologischen
Im April 2012 konnte eine Einigung mit der Betriebskrankenkasse der BMW-AG hinsichtlich der vorläufigen Kostenübernahme für eine Behandlung mit onkolytischen Viren, dendritischen Zellen, kombinierter Hyperthermie, Hitzeschockproteinen und Ozontherapie zur Bekämpfung
Einführung und ÜberblickAus der Betreuung einer Vielzahl von komplementärmedizinisch therapierenden Ärzten und Heilpraktikern ist dem Verfasser eine aus anwaltlicher Sicht fast schon beunruhigende Gutgläubigkeit der Heilberufler im Hinblick auf ihre
Die Regenbogenpresse – primär in Gestalt der Organe „BILD“ und „Super-Illu“ – berichtete umfangreich über das „Traumzauberbaum“-Verfahren: Die Schöpfer des bekannten Kindermusicals „Traumzauberbaum“ hatten seinerzeit eine Lizenzvereinbarung geschlossen, nach welcher
Die Kostenübernahme für komplementäre onkologische Behandlungen wird von den Krankenversicherungen bzw. Krankenkassen oft mit dem Argument abgelehnt, die jeweilige Therapie sei nicht von einem entsprechenden Facharzt – etwa für Hämatologie und
Zusammenfassung:Es mehren sich die Entscheidungen, welche die therapeutische Bedeutung hyperthermischer Behandlungen respektieren und die gesetzlichen Krankenkassen trotz des negativen GBA-Votums aus dem Jahre 2005 zur Leistungsübernahme verpflichten. Zwei Be- schlüsse
Die Übernahme hyperthermischer Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen wird bekanntlich noch immer überaus kontrovers diskutiert. Auch im sechsten Jahr nach der sog. „Nikolaus“-Entscheidung, mit welcher das Bundesverfassungsgericht den Weg für
Im Oktober 2011 verpflichtete das Sächsische Landessozialgericht die BARMER GEK im Eilverfahren zur vorläufigen Gewährung von ambulanten Hyperthermie-Behandlungen. Sachverhalt Bei der Mandantin wurde ein Mammakarzinom diagnostiziert. Sie unterzog sich in
Ein als Nahrungsergänzungsmittel deklariertes Produkt, welches ausschließlich die Aminosäure Acetylcystein enthält und eine tägliche Verzehrsmenge von 500 mg angibt, ist nicht verkehrsfähig. Vielmehr handelt es sich um ein Arzneimittel nach
Das Tagesseminar vermittelt Ihnen die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Herstellung und den Vertrieb von Nahrungsergänzungen und von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke. Die beiden Schwerpunkte sind das Recht der Inhaltsstoffe