Hyperthermische Verfahren haben sich für Viele zur „Vierten Säule“ in der Krebstherapie entwickelt. In der Diskussion um die Erstattungsfähigkeit spiegelt sich diese Einordnung allerdings nur bedingt wider. Hier haben sich

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Irren ist menschlich, sagt man. Gleichwohl wird bei Irrtümern des Behandlers oft unbesehen davon ausgegangen, dass ein zum Schadensersatz verpflichtender Behandlungsfehler vorliegt. Dies ist insofern nachvollziehbar, als Irrtümer im ärztlichen

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Seit Jahren ist eine spürbare Zunahme von krankheitsübertragenen Zecken in der Natur zu beobachten, was zu einer erhöhten Anzahl von Borrelieninfektionen geführt hat. Aktuell geht man in Deutschland von ca.

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Regelmäßig fragen sich Ärzte und Heilpraktiker, die (auch) naturheilkundlich tätig sind, ob und wie weit sie von der „Schulmedizin“ abweichen dürfen und mit welchen Konsequenzen dies verbunden ist. Das Thema

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Im Streit um die Korruptionsstrafbarkeit von Ärzten hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshof bekanntlich im März 2012 eine Lanze für die Ärzteschaft gebrochen: Nehmen niedergelassene Vertragsärzte Bestechungsgelder an,

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Ein Dauerthema in der Komplementärmedizin ist die Durchführung von Heilversuchen in verzweifelten Situationen. Hier stellt sich zunächst die Frage, ob und inwieweit sich der jeweilige Behandler mit experimentellen Methoden im

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Einführung und ÜberblickDas „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (Patientenrechtegesetz) vom 20. Februar 2013 ist am 26. Februar 2013 in Kraft getreten.  Zweck des Gesetzes war es,

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Wenige Naturheilverfahren polarisieren so stark wie die vor allem in der Komplementäronkologie verbreitete Therapie mit „Vitamin B 17“: Während es sich für die Anhänger dieser Behandlungsmethode um ein gut verträgliches,

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Mit dem Rationalisierungsdruck im Gesundheitswesen ist eine Vielzahl von wirtschaftlichen Privilegien der Ärzteschaft ins Visier von Politik und Rechtsprechung geraten. Dies betrifft naturgemäß vor allem das Abrechnungswesen: Verhaltensweisen, die sich

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Regionale Elektrohyperthermie: Ordnungsgemäße Abrechnung und Erstattungsfähigkeit(Erwiderung auf Heyll, Versicherungsmedizin 64 (2012), 70ff.) Hyperthermische Verfahren werden in der Zivilgerichtsbarkeit mittlerweile bei den verschiedensten Tumoridentitäten als medizinisch notwendige Heilbehandlung eingestuft, deren Kosten von den

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