Zusammenfassung: Neue Behandlungsmethoden dürfen in der vertragsärztlichen Versorgung ausschließlich dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen  (GKV) erbracht werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine positive Empfehlung abgegeben hat, unter anderem

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Zusammenfassung: Aus Gründen des Verbraucherschutzes hat der nationale Gesetzgeber die Werbung mit gesundheitlichen Aspekten von Nahrungsergänzungen und bilanzierten Diäten stark eingeschränkt. Damit sollen die angesprochenen Kunden vor einer Täuschung und

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Zusammenfassung: Die aktuelle Rechtslage stellt hohe Anforderungen an Unternehmen, die ernährungsmedizinische Produkte auf den Markt bringen oder bereits eingeführte Produkte aufgrund aktueller Gesetzesvorhaben neu bewerten wollen: Die Erwartungen der Unternehmensleitung,

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Zusammenfassung: Die normative Protektion des Wettbewerbes vor privat veranlassten Beschränkungen übernimmt in Deutschland das so genannte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das GWB. Dieses markiert eine Grenze der Vertragsfreiheit, wobei es in

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