Zusammenfassung:
Die normative Protektion des Wettbewerbes vor privat veranlassten Beschränkungen übernimmt in Deutschland das so genannte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das GWB. Dieses markiert eine Grenze der Vertragsfreiheit, wobei es in dieser Hinsicht sowohl öffentlich-rechtliche (Bußgelder und behördliche Verfügungen) als auch zivilrechtliche Sanktionen (Anordnung der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit von Verträgen sowie private Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche) zur Verfügung stellt.
Diese Arbeit widmet sich den zivilrechtlichen Sanktionen, denen im Vergleich zu den kartellbehördlichen Anordnungen und Verfügungen in der Vergangenheit eine nur untergeordnete Bedeutung zukam, und beschäftigt sich deshalb vor allem mit den Voraussetzungen privater Klagen aufgrund verbotener Horizontalkooperationen. Damit leistet sie einen Beitrag zum Streit über das „große Thema“ des Schutzgesetzcharakters des – einprägsam, aber nur ungenau als Kartellverbot bezeichneten – § 1 GWB.
Der Autor arbeitet eine pragmatische Methodik der Schutzgesetzermittlung heraus, um die so extrahierten Anforderungen auf das Kartellverbot zu übertragen. Da die konsequente Anwendung der hier gefundenen Ergebnisse eine erhebliche Ausdehnung des Anwendungsbereiches von Privatklagen im Ausstrahlungsbereich unerlaubter Kartellierungspraktiken zur Folge hätte, werden am Ende die generell gegen eine diesbezügliche Ausweitung vorgetragenen Bedenken zusammengefasst und gewürdigt.
Weitere Informationen:
- Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Rechte
(vorgelegt am 18. Oktober 2004) - Rechtsprechung und Schrifttum berücksichtigt bis: Juni 2004
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