Zusammenfassung:
Die aktuelle Rechtslage stellt hohe Anforderungen an Unternehmen, die ernährungsmedizinische Produkte auf den Markt bringen oder bereits eingeführte Produkte aufgrund aktueller Gesetzesvorhaben neu bewerten wollen: Die Erwartungen der Unternehmensleitung, die Vorstellungen der Entwicklungsabteilung und die rechtlichen Anforderungen des jeweils gewünschten Marktauftrittes müssen frühzeitig aufeinander abgestimmt werden, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Vor allem zusatzstoffrechtliche Aspekte haben maßgeblichen Einfluss auf die anfallenden Vertriebs- und Markteinführungskosten, ohne deren Kenntnis wiederum keine aussagefähige betriebswirtschaftliche Kalkulation erfolgen kann.
Im Rahmen des beschriebenen Mandates gelang es durch eine zeitige Koordination, innerhalb von 11 Monaten ein neuartiges Produkt zur (diätetischen) Behandlung bestimmter Mangelzustände zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Die Berücksichtigung der einschlägigen ernährungsmedizinischen Literatur und eine von der Kanzlei koordinierte multizentrische Studie sorgten für eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung der angestrebten Wirkaussagen.
Hilfreich waren die langjährige Erfahrung der Kanzlei und entsprechende Kontakte zu Sachverständigen und Forschungsunternehmen. Hierdurch wurden die für die Entwicklung und Markteinführung erforderlichen Arbeiten schneller und günstiger vorgenommen, als hätte sie das beauftragende Unternehmen in Eigenregie durchgeführt.
Weitere Informationen:
- Skript zum Seminarvortrag am 08. September 2010 in München
(ManagementCircle AG) - Rechtsprechung und Schrifttum berücksichtigt bis: 09. August 2010