Auch in diesem (Sommer-)Semester erörtert meine Vorlesung am Lehrstuhl für Zelltechniken und angewandte Stammzellbiologie von Professor Dr. Augustinus Bader die rechtlichen Möglichkeiten und – vor allem – Grenzen beim Umgang mit Stammzellpräparationen.
Wir besprechen die zivil- und strafrechtlichen Regelungen anhand von nachvollziehbaren Beispielen haftungsrelevanter Konstellationen für die behandelnden Ärzte und/oder Hersteller von Stammzellpräparaten.
Wie immer begrenze ich den prüfungsrelevanten Stoff auf Fragestellungen, die (a) nachvollziehbar und leicht zu merken sind sowie (b) von mir verständlich erörtert werden.
Weitere Informationen:
- Die Vortragspräsentation können Sie sich hier herunterladen und für die Prüfung wünsche ich den Teilnehmern viel Erfolg