Die Sozietät wurde damit beauftragt, die wettbewerbswidrige Werbung für das Produkt „Duramental Glutathion“ zu unterbinden.
Der Vertreiber, die Precur GmbH, hatte das Produkt – ausgesprochen medienwirksam – als potentes Mittel zum Schutz des Organismus vor so genannten „Freien Radikalem“ und zur Prävention bzw. Linderung diverser Krankheiten angepriesen, unter anderem im Hinblick auf Rheuma, Arteriosklerose, Demenz und Krebserkrankungen.
Die Besonderheit des Falles war, dass sogar ein Charité-Professor (entgegen der eindeutigen wissenschaftlichen Datenlage) dem Produkt einen Einfluss auf den Glutathion-Haushalt bescheinigte.
Über die Gründe des professoralen Gutachtens soll an dieser Stelle nicht gemutmaßt werden; es ist jedenfalls seit geraumer Zeit in der Wissenschaft bekannt, dass orale Gaben von Glutathion keinerlei Einfluss auf den – allein entscheidenden – Glutathion-Gehalt in den menschlichen Zellen haben. (Der Grund liegt darin, dass Glutathion ein sehr instabiles Molekül ist, welches fast vollständig im Verdauungstrakt zerstört wird. Der Bruchteil, der in den Blutkreislauf passieren kann, oxidiert sehr schnell und kann im Übrigen mangels Membrangängigkeit die Zellwand gar nicht erst passieren, gelangt also überhaupt nicht an seine eigentlichen „Einsatzort“.)
Nachdem die Precur GmbH eine außergerichtliche Unterwerfung verweigerte und mit diversen Gegenabmahnungen drohte, beantragte Dr. Breitkreutz beim Landgericht Berlin den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Im Laufe des gerichtlichen Verfahrens gab die Precur GmbH sodann die eingeforderte Unterlassungserklärung vollumfänglich ab und verpflichtete sich insbesondere, nicht mehr mit dem Charité-Gutachten zu werben.
Fazit
Ein klassischer – wenn auch durch das „Siegel“ des Charité-Professors nicht auf den ersten Blick zu erkennender – Fall der Pseudowissenschaftlichkeit: Zwar spielt der (intrazelluläre) Glutathion-Spiegel in der Tat eine tragende Rolle in Prävention und Therapie vieler Krankheiten. Allerdings gibt es nur einige wenige Möglichkeiten, den Glutathion-Gehalt in den Zellen des menschlichen Organismus tatsächlich zu beeinflussen und die orale Supplementation von reduziertem Glutathion gehört fraglos nicht dazu.
Im Hinblick auf die nicht unerheblichen Kosten eines Wettbewerbsverfahrens und die entsprechenden Folgekosten durch die Vernichtung und Neugestaltung der Werbeunterlagen (unter Umständen auch der Umverpackung und Etikettierung) sind Unternehmen daher gut beraten, die wissenschaftliche Absicherung Ihrer Werbeaussagen anwaltlich prüfen zu lassen, im Idealfall von einer spezialisierten Sozietät mit naturwissenschaftlichem Hintergrund.
Oftmals ist es durch die (Um-)Formulierung und/oder entsprechende Hinweise möglich, dem Verbraucher auch solche Wirkaussagen zu vermitteln, die (noch) nicht durch prospektive, randomisierte, placebokontrollierte klinische Studien abgesichert sind. Alternativ können mittel- bis langfristig durch eine – in der Regel preisneutrale – Veränderung der Rezeptur „offizielle“ Claims (mit-)genutzt werden, was im Hinblick auf die Rechtssicherheit des Unternehmens einen erheblichen Vorteil bedeutet.