Mehr und mehr werden Abrechnungsstreitigkeiten auch mit den Mitteln des Strafrechts ausgetragen.
Ausgelöst werden diese Konstellationen regelmäßig durch unzufriedene Patienten oder Erben bzw. – in jüngster Zeit häufiger zu beobachten – durch private Krankenversicherungen, die bei vermeintlichen Zweifeln an der medizinischen Notwendigkeit heilberuflicher Leistungen vorsorglich Strafanzeige wegen angeblichen Abrechnungsbetrugs erstatten.
Für privatärztlich liquidierende Leistungserbringer sind solche Sachlagen aus zwei Gründen recht unangenehm:
- Die Verfahrensbeteiligten bei Anklagebehörden und Strafgerichten verfügen nach meiner Erfahrung – vorsichtig formuliert – nicht immer über fundierte Kenntnisse des Arzt- und des ärztlichen Gebührenrechts.
- Gleichzeitig gehen Strafverfahren für Ärzte fast immer mit gravierenden Rechtsfolgen einher.
Bestenfalls sind diese – etwa bei einem Freispruch nach mehreren Jahren – ausgesprochen lästig, nicht selten aber von Approbationsrelevanz, vor allem wenn sich der ursprüngliche Vorwurf im Rahmen der Hauptverhandlung tatsächlich bestätigt.
Hinzu kommt, dass Staatsanwälte und Strafrichter trotz begrenzter Kenntnis der rechtlichen Materie keine Scheu haben, selbst schwierigste Rechtsfragen (die teilweise in der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Judikatur noch immer umstritten sind) zu entscheiden und in diesem Rahmen nicht selten auch Freiheitsstrafen aussprechen.
Diese aus meiner Sicht für die Erbringer von Außenseiter- und Neulandmethoden ausgesprochen gefährliche Konstellation, dass Verfahrensbeteiligte mit begrenzten Kenntnissen der Materie über die gesamte berufliche Zukunft eines Arztes entscheiden können, gibt Anlass für ein sensibilisierendes Referat.
Der Ärztedienstag im März wird sich deshalb der Frage widmen, wie diese – real existenten – Risiken möglichst begrenzt werden können.
Am Beispiel von Verfahren, in denen ich erfolgreich verteidigt habe, skizziere ich die Erfolgsfaktoren eines „erfolgreichen“ Ausgangs und – vor allem – Mittel und Wege, Strafverfahren möglichst bereits weit im Vorfeld zu vermeiden.
Im Kern wird sich das Referat wie folgt gliedern:
- Einführung und Sensilibisierung für die Thematik:
„Was ist eigentlich Abrechnungsbetrug“ - Darstellung der Rechtslage:
„Kann das auch mich betreffen?“ - Bewährte Strategien zur maximalen Risikobegrenzung:
„Wie schütze ich mich?“
Wie immer endet die (Online-)Veranstaltung durch eine abschließende Diskussions- und Fragerunde.