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Die Juni-Veranstaltung widmet sich dem ärztlichen Gebührenrecht:
Ich bespreche die straf-, berufs- und zivilrechtlichen Risiken einer nicht GOÄ-konformen Abrechnung (vor allem in Gestalt der immer häufiger zu beobachtenden, „gebündelten“ Honorarrückforderungen privater Krankenversicherer nach gesetzlichem Forderungsübergang gem. §§ 194 Abs. 2, 86 Abs. 1 VVG) und skizziere die häufigsten Fehlerquellen bei der ärztlichen Abrechnung von Methoden außerhalb des klassischen Leitlinienkorridors (Liquidation von Sachkosten, korrekter Steigerungsfaktor und rechtskonforme Analogziffern).
Die gemeinsame Diskussion und Fragerunde – im Rahmen welcher wie gewohnt das Thema der nächsten Veranstaltung festgelegt wird – beendet die Veranstaltung.