Im Februar dieses Jahres steht beim Ärztedienstag das Thema der rechtssicheren Gestaltung von Internetauftritten im Fokus. Dabei beginnen wir mit den leicht zu erfüllenden Pflichtangaben, bevor wir uns der eigentlichen Thematik zuwenden.
Im Gesundheitswesen unterliegt Werbung – wir Juristen sprechen von „Freiwilliger Selbstinformation“ – einer Vielzahl von Regularien. Aufgrund des Drittschutzcharakters nahezu sämtlicher Normen im Medizinrecht und medizinischen Verwaltungsrecht besteht für Heilberufe ein erhebliches Abmahnungsrisiko. Das „Strengeprinzip„, welches vom Bundesgerichtshof aufgestellt wurde, begrenzt dieses Risiko nicht gerade.
Daher werde ich zunächst die rechtlichen Vorgaben erörtern (a), bevor ich erprobte Strategien zur Eingrenzung des Beanstandungsrisikos vorstelle (b). In der Praxis haben sich insbesondere folgende Strategien bewährt: die „Publikationsliste„, durch Dritte (online) veröffentlichte Interviews sowie eine strenge Trennung zwischen Produkt-/Dienstleistungsangebot und redaktionellem Bereich unter einheitlicher Dachmarke.
Abschließend werde ich anhand von verschiedenen, von mir erstrittenen (teilweise auch verlorenen) Entscheidungen praktische Beispiele geben. Diese sollen ein erstes Gefühl für die rechtlichen Vorgaben und – vor allem – für die rechtlichen Grenzen vermitteln.
Weitere Informationen finden Sie in der Vortragspräsentation, die Sie hier herunterladen können...“